Die alltägliche Straftat 2
Sicher, daß Sie die Rolle vom Haushaltsgeld bezahlt und die Kosten nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht haben?
Für den Fall einer von Ihnen beabsichtigten Selbstanzeige dürfte der Zuschlag von 5 % auf die hinterzogene Steuer gem. des am 28.04.2011 in Kraft getretenen “Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes” nicht relevant werden.
Kategorie: Allgemein Geschrieben: Donnerstag, 29.12.2011 um 10:16 von RA Jede | Comments (0)
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