Pack

mir ists bange, wenns einmal unter dem pack zu lärmen anfängt, unter dem volk das nichts zu verlieren hat (Egmont, Ein Trauerspiel)

Wir haben etwas zu verlieren! Versammlungsfreiheit, auch Demonstrationsfreiheit genannt, bezeichnet ein Grundrecht. Es wird unter anderem durch Art. 8 Grundgesetz (GG), Art. 12 der Europäischen Grundrechtecharta, Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention gewährleistet.

Ich kann weder das linke, noch das recht Pack leiden, für Ideologien bin ich zu alt.

Aber Nachrichten wie diese lassen mich um die Grundfesten unserer Demokratie fürchten:

Karlsruhe — Etwa 2500 Gegendemonstranten ist es in Karlsruhe gelungen, einen geplanten Aufzug von Rechtsextremen in der Stadt zu verhindern. Wie die Polizei mitteilte, wurde die Aktion der Rechten aus Sicherheitsgründen auf eine stationäre Versammlung auf dem Bahnhofsvorplatz begrenzt und später für beendet erklärt. Zuvor hatte es laut Polizei an einer Absperrung gewaltsame Attacken Linksautonomer auf Beamte gegeben.
Den Polizeiangaben zufolge verlief die Gegenkundgebung, zu der das Antifaschistische Aktionsbündnis Karlsruhe (AAKA) mit Unterstützung der Stadt Karlsruhe aufgerufen hatte, zunächst „absolut friedlich“. Später habe allerdings eine Gruppe von Linksautonomen versucht, eine Gittersperre der Polizei in der Bahnhofstraße zu überwinden, die linke und rechte Demonstranten trennen sollte.
Dabei seien Polizisten mit Flaschen, Feuerwerkskörpern und Farbbeuteln beworfen sowie mit Pfefferspray angegriffen worden, sagte ein Polizeisprecher. Sieben Beamte seien dabei verletzt worden.
Quelle: AFP 25.05.2013Hervorh.d.d.Verf.

Ich darf das ‚mal zusammenfassen:

  1. Ein angemeldeter Aufzug wird aus Sicherheitsgründen auf den Bahnhofsvorplatz beschränkt.
  2. Die Stadt unterstützt eine Gegenkundgebung.
  3. Der Aufzug, gegen den sich die „Gegenkundgebung“ richtet, verläuft friedlich.
  4. Die Polizei ist nicht in der Lage, die Sicherheit zu gewährleisten und erklärt die friedliche Versammlung für beendet.
  5. Aus der von der Stadt unterstützen Gegenkundgebung heraus werden schwerste Straftaten begangen, Polizisten werden verletzt.
  6. Einhellig wird es in der öffentlichen Wahrnehmung als Erfolg dargestellt, daß es gelungen sei, einen Aufzug zu verhindern.

Fazit:

  1. Das rechte Pack wurde in seinen Grundrechten beschränkt.
  2. Das linke Pack hat seine Grundrechte mißbraucht.
  3. Das war vorhersehbar, ist eine Stereotype.
  4. Der Garant für die Rechte, die Stadt, hat sich mit dem linken Pack gemein gemacht. Ausschreitungen aus Aufzügen Antifaschistischer Aktionsbündnisse heraus sind üblich.
  5. Es besteht ein gesellschaftlicher common sense, die Wahrnehmung von Grundrechten des rechten Packs zu verhindern, der beispielsweise auch vom zweithöchsten Repräsentanten unserer Republik geteilt wurde; vgl. Pfui, Herr Thierse
  6. Ich kann nicht erkennen, daß es einen solchen common sense hinsichtlich der Ächtung von Gewalt bei Demonstrationen gibt.

Mir wird angst und bange!

Gedanken für die Neue Woche 11

Aus einer Einlassung:

… trage ich in der gebotenen Kürze vor, was folgt:
(es folgen 13 Seiten)

Die Assoziation mit Schopenhauer, Die Kunst Recht zu behalten, sei mir verziehen:

Aber zur angeborenen Eitelkeit gesellt sich bei den Meisten Geschwätzigkeit und angeborne Unredlichkeit. Sie reden, ehe sie gedacht haben, und wenn sie auch hinterher merken, daß ihre Beahuptung falsch ist und sie Unrecht haben; so soll es doch scheinen, als wäre es umgekehrt.

Jagdsachen und LG Neuruppin

Bild: Messerschmidt-The vexed manIn Oranienburg gibt es keinen Jagdrechtler. Der Mandant kommt zu uns. Es hat geholfen, der Gegner hat die Kosten zu tragen. Wir haben die Kostenfestsetzung beantragt und das Gericht ist dem nicht gefolgt:

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Beauftragung des nicht ortsansässigen Beklagtenvertreters, welcher über Spezialkenntnisse auf dem Gebiet des Jagdrechts verfügt, nicht zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war, da sich der von den Parteien als Mitgliedern einer Jagdpächtergemeinschaft geführte Rechtsstreit über Ausgleichsforderungen und andere Zahlungsansprüche aus dem Gesellschaftsvertrag verhielt. Streitrelevant waren gesellschaftsrechtliche Fragestellungen und nicht jagdrechtliche.

Auf die (unstatthafte) Gegenvorstellung:

Die Beauftragung eines spezialisierten auswärtigen Rechtsanwalts erscheint nur dann ausnahmsweise als notwendig, wenn ein vergleichbarer ortsansässiger Rechtsanwalt nicht beauftragt werden
kann (BGH, Beschluss vom 12.12.2002 – 1 ZB 29/02, NJW 2003, 901). Dies ist im vorliegenden Sachverhalt nicht der Fall, da es im Kern um gesellschaftsrechtliche Fragestellungen ging.

Es empfiehlt sich, diese Begründung als Textbaustein zu erstellen. Mit dieser Begründung kann die Hinzuziehung eines jeden Spezialisten abgelehnt werden. Spezialist im Erbrecht? Aber wieso denn, der Erbvertrag ist doch Vertragsrecht, das lernt doch jeder Student. Spezialist im Medizinrecht? Aber wieso denn, der Arzthaftungsfall ist doch § 823 BGB, das lernt doch jeder Student, Spezialist im …

Netzwerk Opferhilfe

Logo OpferanwaltDie Stichwörter Opferhilfe und Opferanwalt sind wieder in aller Munde. Nicht immer steht dahinter die erwartete Qualität, sondern purer Kommerz. Die Presse berichtet von Werbemaßnahmen, die knallhart gegen Berufsrecht verstoßen:

Mitat Özdemir, Chef der IG Keupstraße, berichtet von sieben Anwälten, die allein ihm ungefragt seine Dienste für die Opfer des Anschlags vor neun Jahren angeboten hätten.
Quelle: Kölner Stadtanzeiger 17.05.2013

Wir hoffen, daß die zuständigen Rechtsanwaltskammern hier aktiv werden.

Auch wir haben ein Referat Opferschutz eingerichtet. Auch wir sind darauf angewiesen mit unserer Arbeit Geld zu verdienen. Wir sehen uns jedoch als Organ der Rechtspflege und halten uns – wie die Mehrheit der Kollegen – an das geltende Berufsrecht. In diesem Rahmen bieten wir Geschädigten von Gewalttaten eine für sie kostenlose Erstberatung und arbeiten eng mit anderen Trägern der Opferhilfe zusammen.

Wir haben eine für Berliner Verhältnisse wohl einmalige Zusammenstellung der Organisationen der Opferhilfe auf der Seite Opfer|Anwalt – Netzwerk als Linkliste erstellt. Hier können Interessierte die differenzierten Hilfsangebote übersehen und mit einem Klick auf das Netzwerk zugreifen.

Referat Opferschutz

Logo Opfer|AnwaltDas Problem im Waffenrecht sind nicht die legalen Waffenbesitzer, sondern die Anderen.

Straftäter begehen Straftaten.

Straftaten hinterlassen regelmäßig Opfer, Geschädigte genannt.

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schmitz & Partner hat ein Opferschutzreferat, u.a. für Opfer von Gewalttaten eingerichtet und informiert über die Möglichkeiten der Hilfe.

Einzelheiten zum Team des Opferanwaltes finden Sie: hier