Gedanken für die neue Woche 6

Sollte ich bestimmen, was ich persönlich unter Religiosität verstehe, so würde ich sagen: sie ist Aufmerksamkeit und Gehorsam; Aufmerksamkeit auf innere Veränderungen der Welt, auf den Wechsel im Bilde der Wahrheit und des Rechten; Gehorsam, der nicht säumt, Leben und Wirklichkeit diesen Veränderungen, diesem Wechsel anzupassen und so dem Geiste gerecht zu werden. In Sünde leben heißt gegen den Geist leben, aus Unaufmerksamkeit und Ungehorsam am Veralteten, Rückständigen festhalten und fortfahren, darin zu leben.

Die ›Gottessorge‹ ist die Besorgnis, das, was einmal das Rechte war, es aber nicht mehr ist, noch immer für das Rechte zu halten und ihm anachronistischerweise nachzuleben; sie ist das fromme Feingefühl für das Verworfene, Veraltete, innerlich Überschrittene, das unmöglich, skandalös oder, in der Sprache Israels, ein ›Greuel‹ geworden ist. Sie ist das intelligente Lauschen auf das, was der Weltgeist will, auf die neue Wahrheit und Notwendigkeit, und ein besonderer, religiöser Begriff der Dummheit ergibt sich dabei: die Gottesdummheit, die diese Sorge nicht kennt oder ihr so täppisch Rechnung trägt wie das geschwisterliche Elternpaar Potiphars, das die Mannheit des Sohnes dem Lichte opfert. Ein Gottesdummkopf ist Laban, der noch glaubt, sein Söhnchen schlachten und im Fundament seines Hauses beisetzen zu sollen, was einmal ganz segensreich war, aber aufgehört hat, es zu sein. Das eigentliche und ursprüngliche Opfer war Menschenopfer. Wann kam der Augenblick, wo es zum Greuel und zur Dummheit wurde? Die Genesis hält ihn fest, diesen Augenblick, im Bilde des verwehrten Isaak-Opfers, der Substituierung des Tieres. Hier löst sich ein in Gott fortgeschrittener Mensch von überständigem Brauch, von dem, worüber Gott mit uns hinauswill und schon hinaus ist. Frömmigkeit ist eine Art Klugheit, sie ist Gottesklugheit.
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  1. [1]Thomas Mann, „Joseph und seine Brüder“, Ein Vortrag (aus „Thomas Mann: Rede und Antwort“) S. Fischer, 1984

Ihr könnt mir alles nehmen – nur nicht meine Vorurteile!

Dass ich den nun von der Verteidigung am Ende des letzten Termins erstmals benannten Zeugen mit der Ladung eine Mehrfertigung der Verteidigerschriftsätze mitübersandt habe, beruht darauf, dass diese Zeugen durchgängig eine (oder gar mehrere) Aussagegenehmigung(en) benötigen. Da ich- eben aus Beschleunigungsgründen-die Zeugen darum gebeten habe, ob sie sich vielleicht auf die Schnelle selbst darum kümmern, damit sie nicht vergeblich anreisen, benötigten sie dafür dann aber auch das Beweisthema. Schon nach dem Stand bzw. dem Beruf dieser Zeugen bin ich davon ausgegangen, dass diese sich in ihrer Pflicht zu wahrheitsgemäßen Angaben dadurch nicht werden in irgendeiner Weise beeinflussen lassen

Aus der dienstlichen Äußerung eines abgelehnten Richters, der den von der Verteidigung benannten Zeugen sowohl die vollständige Anklageschrift als auch den Beweisantrag der Verteidigung zur Vorbereitung der Vernehmung übersandte. Einem Zeugen der Staatsanwaltschaft verweigerte er zuvor auf ausdrückliche Nachfrage des Zeugen, dem die Namen der Angeklagten so gar nichts sagten, auch nur die Mitteilung des Beweisthemas mit dem Hinweis, derartiges sähe die Strafprozessordnung nicht vor.

Der Zeuge der Staatsanwaltschaft ist Volljurist und Justitiar bei einem bekannten deutschen Unternehmen, die von der Verteidigung benannten Zeugen sind Beamte.

Was meinen Sie, ist ein Richter befangen, der den Zeugen den Beweisantrag der Verteidigung und die Anklageschrift mitteilt und meint, Beamte würden sich aufgrund ihres Standes und ihres Berufes dadurch nicht in ihrer Pflicht zu wahrheitsgemäßen Angaben in irgendeiner Weise beeinflussen lassen?

Nur ein Witz am Rande: Einer der Zeugen ist Mitarbeiter des Verfassungsschutzes und berichtete, daß die Unterlagen aufgrund des Datenschutzes vernichtet wurden, der andere berief sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht, da eine Antwort ihn der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung aussetzen würde, § 55 StPO.

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Update 21.11.2012

Es ist schon erstaunlich: Die Ergebnisse wurden massiv manipuliert. Allerdings ausschließlich bei der Antwort „Natürlich nicht!“

Wir haben alle Antworten gelöscht, die mit einer anonymen IP-Adresse unterwegs waren. Trotzdem ist die Anzahl derjenigen, die „Natürlich nicht!“ angekreuzt haben nicht korrekt wiedergeben, 4 Antworten stammen von der selben IP-Adresse. Ich habe es trotzdem so gelassen – vielleicht hat ja die gesamte Familie des Richters abgestimmt ;-)

Die Anzahl der Wähler und die Prozentangaben sind unzutreffend, siehe unten die Kommentar.