Nachtreten

Bitte sehen Sie mir das Nachtreten nach!

Umgekehrt wird das Erziehungsrecht der Eltern nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn sie gehalten sind abzuwarten, ob sich der Knabe später, wenn er mündig ist, selbst für die Beschneidung als sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zum Islam entscheidet …
Urteil LG Köln v. 07.05.2012 – 151 Ns 169/11

Ich höre dieses Argument auch häufig gegen die Kindertaufe.

Vielleicht können wir Verteidiger den Sinngehalt dieses Argumentes auch in Jugendstrafsachen verwenden:

  • Die Eltern des Angeklagten lehrten ihn nicht den Unterschied zwischen Gut und Böse, er sollte sich selbst entscheiden – wenn er strafmündig ist!
  • Das Verhalten des Angeklagten offenbart keine schädlichen Neigungen, es ist das Ergebnis der Entscheidung seiner Eltern, ihn nicht zu erziehen, sondern ihm die Umwelt zu erläutern.

© Bild: Frank Hollenbach/pixelio

Berlin, 25. Juli 2016

Nachdem die „Lichtenberger Heimatfront 18“ im Jahre 2014 mehrere Anschläge mit diversen Op-fern in Berlin verübte, wurde deren „Führer“, Dennis M., festgenommen. Wie die „TAZ“ später exklusiv berichtete, konnte seine fehlende Aussagebereitschaft durch eine intensive Unterhaltung mit 3 Albanern, darunter ein V-Mann des VerfSchutzes, überwunden werden. Alle übrigen Mitglieder der „Heimatfront“ wurden daraufhin inhaftiert und zu langjährigen Freiheitstrafen verurteilt.

Der die intensive Unterhaltung per Live-Übertragung beaufsichtigende Oberstaatsanwalt B. sowie der von ihm hinzugezogene Chefarzt des Bundeswehrkrankenhauses, Oberst Dr. med. H., wurden anschließend vom LG Berlin verwarnt.

Unmittelbar nach dieser Gerichtsentscheidung trat heute die Berliner Justizsenatorin Annemarie-Luise Blumhöpfler-Kalldaunberger (parteilos) vor die Presse und erklärte, dass in großem Respekt vor der Unabhängigkeit der Gerichte eine Stellungnahme zu dem Verfahren gegen den über die Grenzen Berlins hinaus hoch angesehenen Oberstaatsanwaltes nicht erfolge. Zugleich stellte sie die neue „Berliner Rechtspraxis“ vor: so genannte „intensive Unterhaltungen“ mit Untersuchungsgefangenen werden ab sofort nicht mehr strafrechtlich verfolgt, wenn zuvor vom „Amt für Zivilschutz und Menschenrechte“ eine

  1. schriftliche,
  2. vom Behördenleiter persönlich unterzeichnete und
  3. gesiegelte Bestätigung vorgelegt wurde, wonach
  4. Informationen benötigt werden, um weitere Anschläge auszuschließen und sonstige Ermittlungen eine gleichschnelle Informationsbeschaffung nicht mit Sicherheit erwarten lassen.

Die Senatorin wies darauf hin, dass es eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit sei, „intensive Unterhaltungen“ nur zu führen, wenn diese Bestätigung nicht älter als fünf Werktage sei.

Frau Blumhöpfler-Kalldaunberger zeigte sich vom Erfolg der neuen „Berliner Rechtspraxis“ überzeugt: „Wehrhafte Demokratie beweist sich in Taten, nicht in juristischen Theoriedebatten. Berlin zeigt einmal mehr: wir sind eine tolerante und weltoffene Stadt, in der alle Menschen friedlich miteinander leben können“.

Die RAK Berlin (K.d.ö.R.) erklärte heute auf mehrfaches Nachfragen, man nehme „in ständiger Verwaltungspraxis zu staatlichen Eingriffen in strafrechtliche Verfahren nicht Stellung“. Weiter hieß es, dass die „besonnene und zielführende Reaktion“ der Senatorin begrüßt werde. Man verwies dabei auf die juristische Lehre, wonach es „…sich im Einzelfall ergeben (kann), dass die Androhung oder Zufügung körperlichen Übels, die sonstige Überwindung willentlicher Steuerung oder die Ausforschung unwillkürlicher Vorgänge wegen der auf Lebensrettung gerichteten Finalität (Zielrichtung, RM) eben nicht den Würdeanspruch verletzen.“ (Herdegen, in: Maunz-Dürig-Herzog, Kommentar zum GG, 2003, Artikel 1 Abs. 1 Rz. 45). Wie die Kammer betonte, sei demnach „nicht zweifelsfrei auszuschließen“, in besonderen Einzelfällen die Androhung oder die Vollziehung von Folter als gerechtfertigt einzustufen.

Senator von einem anderen Stern?

So finde ich den Nordstern Der Regierende Bürgermeister und die von ihm ernannten Mitglieder des Senats leisten vor dem Abgeordnetenhaus folgenden Eid:

Ich schwöre, mein Amt gerecht und unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zu führen und meine ganze Kraft dem Wohle des Volkes zu widmen.
§ 4 SenG(Gesetz)

Pressemitteilung Nr. 49/2012 vom 05.09.2012:

Berlins Senator für Justiz und Verbraucherschutz, Thomas Heilmann (CDU), hat heute die Berliner Rechtspraxis zum Umgang Weiterlesen

Gedanken für die neue Woche 3

Die Zeugenbelehrung nach dem Recht der Israeliten:

„Es sind nicht Vermuthungen, oder das was ein öffentliches Gerücht Dir sagte, wonach wir Dich fragen; denke daran, daß große Verantwortlichkeit auf Dich falle, daß die Sache, die uns beschäftigt, nicht wie eine Geldsache ist, wo sich der Schaden ersetzen läßt! Veranlaßt Du, daß der Beklagte unschuldig verurtheilt wird, so wird sein Blut und das Blut seiner Nachkommen, deren Du die Erde beraubtest, über Dich kommen. Gott wird Rechenschaft von Dir fordern, wie er sie von Kain verlangte um das Blut Abel’s – Sprich.“ [1]

  1. [1]Geschichte der Mosaischen Institutionen und des jüdischen Volks von J. Salvador. Nach der zweiten Ausgabe aus dem Französischen übersetzt für Gelehrte und Gebildete aller Stände von Dr. Essener, Erster Band, Hamburg 1856, bei Hoffmann und Campe.

Gedanken für die neue Woche 2

Mars und die schlafende Iustitia

Noch mehr Jhering:

Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, wie jeder Rechtssatz, der da gilt, hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, das Recht eines Volkes, wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist kein logischer, sondern es ist ein Kraftbegriff. Darum führt die Gerechtigkeit, die in der einen Hand die Wagschaale hält, mit der sie das Recht abwägt, in der anderen das Schwert, mit dem sie es behauptet. Das Schwert ohne die Wage ist die nackte Gewalt, die Wage ohne das Schwert die Ohnmacht des Rechts. Beide gehören zusammen und ein vollkommener Rechtszustand herrscht nur da, wo die Kraft, mit der die Gerechtigkeit das Schwert führt, der Geschicklichkeit gleich kommt, mit der Sie Wage handhabt.
Jhering, Kampf um’s recht, Seite 8f