Dillettanten – Denunzianten – Whistleblowing
Die SPD hat einen Antrag eingebracht. Geschützt werden sollen die „Whistlblower“ vor Maßnahmen ihrer Arbeitgeber, da die Rechtsprechung uneinheitlich ist. Zu Recht, jeder Fall ist anders.
Die Begründung:
Bisher muss die Rechtfertigung des Arbeitnehmers zur Preisgabe von Missständen durch die Rechtsprechung im Einzelfall geprüft werden, was entsprechend Rechtsunsicherheit für den Einzelnen schafft. Ein Hinweisgeberschutzgesetz ist nötig, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser vor arbeitsrechtlichen Nachteilen zu schützen. Der vorliegende Gesetzentwurf soll Rechtsunsicherheit beseitigen.
Wer auf Mißstände hinweist, darf dafür nicht belangt werden, so kann man das vereinfacht zusammenfassen was die SPD will. Was ein Mißstand sein soll beschreibt § 3 Abs. 2 S.1 des Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Hinweisgebern – Whistleblowern (Hinweisgeberschutzgesetz – HinwGebSchG):
Ein Missstand im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn in einem Unternehmen, Betrieb oder im Umfeld einer unternehmerischen oder betrieblichen Tätigkeit Rechte und Pflichten verletzt werden oder unmittelbar gefährdet sind.
Ich kann das nicht einmal mehr kommentieren, mein Brechreiz wird übermächtig. Ich kenne aus der Geschichte keine Zeit, in der ein solches Denunziantentum gewünscht war. Nicht mal …