Rechtsanwalt muß Akte filtern

In einem obiter dictum einer Entscheidung des Bundeverfassungsgerichtes lese ich, was mich als Berufsrechtler verblüfft:

Der beauftragte Rechtsanwalt, durch den Akteneinsicht genommen wird, steht im Übrigen als Organ der Rechtspflege in der Pflicht, seinen Mandanten nur die Auskünfte zukommen zu lassen, die zur Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche gegen den Beschwerdeführer dringend erforderlich sind.
Quelle: BVerfG – 2 BvR 1043/08 – v. 04.12.2008

Hintergrund ist der Antrag eines Verletzen auf Akteneisicht gem. § 406e StPO durch einen Rechtsanwalt.

Der Rechtsanwalt nimmt den Auftrag seines Mandanten auf Durchführung der Akteneinsicht an. Regelmäßig wird der Rechtsanwalt die Akteneinsicht durch Fertigung von Kopien vornehmen, bei umgangreichen Akten grundsätzlich durch die Entscheidung, die gesamte Akte zu kopieren.

Welche Rechtsgrundlage kann der Rechtsanwalt nun dem Herausgabeverlangen des Mandanten entgegenhalten? Nach Auftragsrecht muß er alles herausgeben; berufsrechtliche Vorschriften, die ihm das Filtern gestatten, sind ebenfalls nicht vorhanden. Und der Maßstab hat es ja auch in sich: „dringend erforderlich“. Und nur „zur Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche“.

Ich bin sprachlos.

Volumeninkasso

Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Entscheidung vom 25. 08. 2011 – VG 1 K 5.10– entschieden:

Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz bestehe keine Verpflichtung, vor jeder Einleitung von Inkassomaßnahmen, etwa dem Versand eines Mahnschreibens, eine Einzelfallprüfung durchzuführen, ob die jeweilige Forderung auch bestehe.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 38/ 2011 VG Berlin

Diese Aussage betrifft selsbtverständlich alle Rechtsdienstleister, auch Rechtsanwälte.

Die Urteilsgründe sind noch nicht veröffentlicht, schon geht ein Aufschrei durch die deutschen Blogs „Heute hat die Gerichtigkeit verloren; VG 1 K 5.10 ein Skandal-UrteilEin Schlag ins Gesicht: Verwaltungsgericht Berlin befand Forderungen der Deutsche Zentral Inkasso für legitim
:“Eine unfassbare Rechtssprechung brachte heute das Berliner Verwaltungsgericht zustande. Das Gericht befand die Inkassierforderungen der DZI als legitim.“

Nun, wir werden die Urteilsgründe abwarten. Mich interessieren vor allem die Argumente warum eine Verpflichtung des Rechtsdienstleisters bestehen soll, die Forderungen zuvor zu prüfen, und was soll passieren, wenn er die Ansicht (vielleicht unzutreffend) vertritt, die Forderung sei unberechtigt? Der erste Richter seines Auftraggebers?

Irreführend

[singlepic id=169 w=320 h=240 float=left]

aber sicher nicht wettbewerbswidrig.

Ich war drin und habe nach einer Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellten gefragt. War aber nicht im Angebot. Also kein Schnäppchen.

Wir haben sowieso keinen freien Arbeitsplatz.

Aber trotzdem …

Staatsbesuch

[singlepic id=168 w=213 h=160 float=left]Vom 22. bis 25. September besucht der Papst Deutschland. Am 22.09.2011 soll er vom Regierenden Bürgermeister in Berlin begrüßt werden.

In Berlin hat der Wahlkampf 2011 begonnen. Am 10.06.2001 begann Wowereit seinen Wahlkampf mit den Worten: „Ich bin schwul, und das ist auch gut so.“

10 Jahre danach im Wahlkampf anläßlich der angekündigten Proteste gegen die Sexuallehre der Katholischen Kirche gegenüber dpa:

Ich verstehe, und das ist auch in Ordnung, dass Bürgerinnen und Bürger den Papstbesuch benutzen, um hier darauf aufmerksam zu machen, dass die katholische Kirche mit ihrer Lehre Thesen vertritt, die weit in die zurückliegenden Jahrtausende gehören, aber nicht in die Neuzeit

Ohne Frage, eine legitime Aussage! Aber nicht von einem Regierenden Bürgermeister, der in seiner protokollarischen Funktion in wenigen Wochen das Staatsoberhaupt des Staates zu begrüßen hat, dessen Moralvorstellungen er für nicht zeitgemäß bewertet.

Er mißbraucht sein Amt, soll sich nicht als Bürgermeister seiner Klientel darstellen, sondern als Regierungschef aller Berliner.

Vielleicht wollte er einfach nicht hintenan stehen, wenn seine Koalitionspartner Gesine Lötzsch und Klaus Ernst in stalinistischer Manier Fidel zum 85sten gratulierten:

Im Namen der Partei DIE LINKE übermitteln wir Dir anlässlich Deines 85. Geburtstages unsere herzlichsten Glückwünsche.

Du kannst voll Stolz auf ein kampferfülltes Leben und erfolgreiches Wirken an der Spitze der kubanischen Revolution zurückblicken. Die Errungenschaften des sozialistischen Kuba mit seiner Beispielwirkung für so viele Völker der Welt werden immer und zuerst mit Deinem Namen verbunden sein. Weiterlesen

Es steckt viel Arbeit in den Berliner Grünanlagen

Wir verhandeln mit einem der Berliner Grünflächenämter pro-bono. Mitten in der Innenstadt gibt es einen schönen Platz. Einen sehr schönen Platz, vom Publikum gut angenommen. Wenn er tausend Quadratmeter hat, ist es viel. Rasenfläche, Blumenrabatte, rundum die typischen Sträucher. Als Verhandlungsgrundlage wurde uns der Aufwand für den Platz wie folgt benannt:

Für die Unterhaltung des Platzes … wenden wir 824 Arbeitsstunden pro Jahr auf. Das Wassergeld … beläuft sich auf 1928 €.

Kurz vor dem Urlaub fange ich an zu rechnen:

  • Die thermische Vegetaionsperiode in Berlin dauert im Schnitt 246 Tage
    Quelle: Agrarmeterereologische Schriften Heft 09/2001
  • 246 Tage entsprechen 35 Wochen des Jahres. 35 Sonntage, 35 Samstage, Feiertage bleiben unberücksichtigt = 176 Arbeitstage.
  • 824 Arbeitsstunden werden an 176 Arbeitstagen erbracht, das sind 4,68 Stunden pro Arbeitstag während der Vegetationsperiode, 23 Stunden pro Arbeitswoche.
  • Man müßte doch fast ständig einen Mitarbeiter des Grünflächenamtes auf dem Platz sehen? Auch unter Berücksichtigung des Umstandes, daß auch außerhalb der Vegetationsperiode Arbeiten zu erledigen sind?
  • Irgenwie deckt sich das nicht mit den Wahrnehmungen der Anwohner!

Das werden schwierige Verhandlungen :-(