Rechtswegverweigerung

Der Kollege Rolf Jürgen Franke hat auf seinem Blog Lichtenrader Notizen auf eine interessante Kleine Anfrage von Cornelia Seibeld (CDU) verwiesen:

„Der 31.12. kommt für die Berliner Gerichte offenbar immer wieder überraschend“

Wir haben am 21.01.2011 für einen Mandanten Klage beim Landgericht Berlin eingereicht. Der Schriftsatz endet mit den Sätzen:

Der Kläger muss davon ausgehen, dass die Beklagte keine Einwände gegen die Forderungen hat und lediglich die Zahlung verzögert, um dem Kläger zu schaden. In Vorgesprächen hat ein Beauftragter der Beklagten darauf verwiesen, dass der Vertragspartner de Klägers ruhig klagen könne, da auf einen vollstreckbaren Titel ca. zwei Jahre gewartet werden müsse.

Diesen Satz hat die Beklagte noch nicht gelesen. Denn die Klage ist ihr bisher nicht zugestellt worden. Die Eingangsregistratur des Gerichtes ist noch mit den Klagen vom Dezember beschäftigt.

Es handelt sich um ein offensichtliches Organsisationsverschulden der Justiz. Da nach den Geschäftsverteilungsplänen, die ich für einen eklatanten Verstoß gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter halte, nicht mehr der Name oder die Sache für die Verteilung auf die Kammern relevant ist, sondern die sogenannten Nummernkreise, kann nur eine Sache nach der anderen in das System eingepflegt werden, es können nicht mehrere Mitarbeiter gleichzeitig die Aktenzeichen vergeben.

In der Antwort der Justizsenatorin sieht das dann so aus:

2. Besteht beispielsweise eine Urlaubssperre für die betroffenen Mitarbeiter z. B. in der Eingangsregistratur?

Zu 2.: Es wurde keine Urlaubssperre für betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeordnet. Bei den Amtsgerichten besteht aufgrund der kurzen Bearbeitungszeiten kein Grund für Urlaubssperren. Beim Landgericht können die Bearbeitungszeiten durch Urlaubssperren oder ähnliche Maßnahmen nicht verkürzt werden. Eine eventuell auftretende längere Bearbeitungsdauer beruht auf dem verfassungsmäßigen Gebot des/der gesetzlichen Richters/Richterin. Innerhalb der vom Präsidium des Landgerichts beschlossenen Turnusringe kann jeweils nur eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter tätig werden. Die Bearbeitungsdauer hängt daher vor allem von der Größe der Turnusringe ab. Dies führt dazu, dass bei Klagen, die nach dem Geschäftsverteilungsplan zu einem großen Turnusring führen, eine Eintragung und damit die Vergabe eines Aktenzeichens länger dauern kann.

3. Geht der Senat davon aus, dass ein Zeitraum von knapp drei Wochen angemessen ist, um ein Aktenzeichen für eine Klage zu vergeben?

Zu 3.: Der Senat ist stets bemüht, die Bearbeitungszeiten möglichst zu verringern. Die Verzögerungen bei der Vergabe von Aktenzeichen beruhen nach den obigen Ausführungen auf dem Gebot des/der gesetzlichen Richters/Richterin und dem Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Berlin. Bei allen Bemühungen können angesichts der geschilderten technischen Vorgaben in Einzelfällen Verzögerungen nicht vermieden werden.Hervorhebung durch den Verfasser

Der Senat stellt ein untaugliches System zur Verfügung, die Präsidien schaffen Geschäftsverteilungspläne, deren Zuordnungen von keinem Menschen, nur noch von Computern, nachvollzogen werden können, es sitzt nur noch ein Mitarbeiter der Eingangsregistratur vor dem Eingabegerät. Das wird dann euphemistisch als Folge des verfassungsrechtlichen Gebotes des gesetzlichen Richters verkauft.

Mein Mandant wird Insolvenz anmelden müssen, da der Genealunternehmer nicht zahlt und bewußt die Sache verzögert. Morgen sind fünf Wochen um und die Klage ist noch nicht zugestellt.

Das ist Rechtsverweigerung!

Der Wahlkampf ist eröffnet

[singlepic id=162 w=320 h=240 float=left]Der Berliner kennt die Kongreßhalle vor allem unter dem Namen „Schwangere Auster“. Über 12.000 Berliner Rechtsanwälte sind aufgerufen, in ihrem großen Saal die Hälfte des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Berlin neu zu wählen. Am Mittwoch, 9.März 2011, ab 15 Uhr findet im Haus der Kulturen der Welt, John-Foster-Dulles-Allee 10, 10557 Berlin, die jährliche Kammerversammlung statt.

Wichtige Gebührentipps vom Vorsitzenden der Gebührenreferententagung RAuN Herbert P. Schons, u.a. zur „Gefahrenquelle Vergütungsvereinbarung“ und über „Typische Einwände der Rechtschutzversicherer“, stehen als Gastvortrag auf der Tagesordnung. Der anschließende Empfang gibt Gelegenheit zum Gespräch mit den neuen und alten Vorstandsmitgliedern und mit Kollegen, die man sonst vielleicht immer nur „zwischen Tür und Angel“ sieht.

Zur Wahl stehen 14 Vorstandsposten; einen davon würde ich gerne wieder besetzen, um auch konservative Positionen für die Berliner Anwaltschaft einbringen zu können. Ein Beispiel hierfür ist meine Position im „Berliner Robenstreit“. Sie haben hier auf diesem Blog Gelegenheit, Ihre Fragen zu meinen berufspolitischen Standpunkten zu stellen. Auf der Website der RAK stellen sich auch einige der anderen Bewerber vor.

Falls Sie Berliner Anwalt sind und meine Kandidatur unterstützen möchten: Wahlvorschlag


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Photo der Schwangeren Auster: © Christa Nöhren / pixelio.de

Grüne wollen Wild verhungern lassen

Wozu Ideologie führen kann, zeigt die Erklärung von Cornelia Behm, Sprecherin für Waldpolitik von Bündnis90/Die Grünen im Bundestag:

So greift die Forderung nach Einschränkung von Fütterungen auf behördlich festgelegte Notzeiten viel zu kurz. Denn gerade Notzeiten könnten für eine natürliche Bestandsregulierung sorgen, die die Jagd zum Teil entbehrlich macht.
Quelle: Pressemitteilung Cornelia Behm v. 18.02.2011

Laßt die Tiere in Notzeiten verhungern. Hauptsache die bösen Jäger schießen sie nicht.

Geldwäsche

Nur damit keiner sagen kann, er habe es nicht gewußt. Aus einem Durchsuchungsbeschluß des Amtsgerichtes Tiergarten:

Der Beschuldigte steht im Verdacht eines Vergehens nach § 261 StGB. Ihm wird vorgeworfen, 1 kg Gold im Wert von 30.112.– € bei der XY GmbH & Co. KG angekauft zu haben. Diese Transaktion erscheint wirtschaftlich nicht nachvollziehbar, da die Herkunft der zum Ankauf aufgebrachten Gelder unklar ist. Aufgrund dieser Auffälligkeiten bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die tatsächliche Herkunft der Gelder verschleiert werden sollte.

Die Hervorhebungen stammen von mir, weiteren Sachverhalt enthält der Beschluß nicht. Der Beschluß wurde vollstreckt. Unterlagen wurden nicht gefunden. Es wurde ein Handy beschlagnahmt und ausgelesen.

Auf Zimmer auf Justizpalast

img_0349Wenn ich mich schon beim OLG München rumtreibe und dort vom Senat „die Hucke voll bekomme“ schau ich mir doch gleich den wunderschönen Justizpalast in der Prielmayerstr. 7 an, ein neubarocker Monumentalbau mit sehr anspruchsvoller Gliederung und einer Glaskuppel, die ihresgleichen sucht. Ende des vorletzten Jahrhunderts gebaut und noch ursprünglich erhalten, zur Zeit aufwendig renoviert.

Nur die Kasse war geschlossen. Friedrich v. Thiersch, der Schöpfer dieses Kunstwerkes würde sich im Grabe umdrehen, groß oder klein.