„Wie die Alten sungen …

Nicht nur für Rechtsreferendare zur Vorbereitung auf das Plädoyer lohnt ein Blick auf die Schriften des vor über 2000 Jahren ermordeten Meisters der Rede:

Die ganze Stärke und Geschicklichkeit des Redners lassen sich in folgende fünf Teile zerlegen:

  1. Zuerst müsse er erfinden, was er sagen wolle;
  2. zweitens, das Erfundene nicht allein nach einer äußerlichen Reihenfolge, sondern nach dem inneren Gewicht und nach richtiger Abschätzung verteilen und zusammenstellen:
  3. drittens, dieses vermittelst der Rede einkleiden und ausschmücken;
  4. hierauf es im Gedächtnis aufbewahren;
  5. zuletzt es mit Würde und Anmut vortragen.

Auch das habe ich erkannt und gelernt:

  • Bevor wir von der Sache selbst redeten, müßten wir die Gemüter der Zuhörer uns geneigt machen;
  • sodann die Sache erzählen;
  • hierauf die Streitfragen feststellen;
  • dann das, was wir bezweckten, mit Gründen beweisen;
  • hernach die Einwürfe widerlegen;
  • am Schluß der Rede über das, was für unsere Sache spreche, in ein helles Licht stellen und erheben, sowie das, was für die Sache unserer Gegner spreche, schwächen und entkräften.
  • Cicero, De oratore, Erstes Buch, XXXI 142f

Es wäre schön, wenn hier das Sprichwort fortgesetzt werden könnte … so zwitschern die Jungen.“

Ein Rat an die jungen Kollegen: Es gibt bei den Schwurgerichtskammern wahre Meister unter den Vorsitzenden, denen bei der Urteilsverkündung zuzuhören wahrhaft lehrreich ist.

Leerstelle 2011

natürlich nicht! Es ist auch nicht mehr die Lehrstelle.

Wir suchen wieder einen Auszubildenden!

Die Ausbildung zum Rechtsanswaltsfachangestellten beginnt wieder im August, und wir suchen einen weiblichen oder männlichen Auszubildenden (vgl. §§ 11 I, 7 AGG), der schon jetzt die deutsche Sprache beherrscht.

Bewerbungen richten Sie bitte an Frau Rechtsanwältin Sabine Jede. Ein Blick auf unsere Kanzleidarstellung und dort insbesondere auf die Erläuterungen zur Bewerbung ist sicherlich hilfreich oder schreckt Sie von einer Bewerbung ab.

Im letzteren Fall verweisen wir auf die Ausschreibungen anderer Berliner Kanzleien auf den Seiten der Rechtsanwaltskammer – falls Sie einen Ausbildungsplatz für die Berufsausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten suchen.

EGMR: Deutsches Reviersystem bleibt erhalten

[singlepic id=160 w=320 h=240 float=left]In der Sache Herrmann vs Germany 9300/07 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gestern entschieden, daß die Pflichtmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt.

Schon zuvor war der Kläger bei den deutschen Gerichten, bis hin zum BVerfG erfolglos geblieben. In seiner Pressemitteilung konstatiert der Deutsche Jagdschutzverband:

Das deutsche Jagdrecht mit der flächendeckenden Bejagungspflicht, dem Revierprinzip und der Pflichtmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft bleibt somit unangetastet bestehen, Grundstückseigentümer müssen nach wie vor die Jagd auf ihrem Grund und Boden zulassen.
Quelle: Pressemitteilung DJV

Der Wortlaut der Entscheidung ist hier zu finden.

Gegen diese Entscheidung kann die Große Kammer angerufen werden, was zu erwarten ist. Nicht zuletzt, da die Dissenting Votes der überstimmten Richter zu recht auf die zuvor anders entschiedenen Fälle verweisen.

Das deutsche Jagdrecht bleibt gefährdet. Die wenigen Spezialisten im Jagdrecht habe zu tun :-)

Nachtrag: Die Richterin Renate Jaeger ist mit dem 31.12.2010 aus dem Dienst geschieden. Wie kommt es, daß sie noch an einer Entscheidung vom 20.01.2011 teilnimmt? Eine Verfahrensordnung wonach die Richter auch nach ihrem Ausscheiden für während ihrer Dienstzeit anhängiger Verfahren zuständig bleiben?

Photo: © Martin Büdenbender / pixelio.de

WTF: Palmfett ungehärtet aus Orang-Utan freundlichem Anbau

Berufsbedingt interessiere ich mich für das Kleingedruckte, auch am Frühstückstisch mit dem Bio-Müsli. Man kann Fett anbauen?

Bisomüsli aus den Zutaten:
Crunchy and Oat (Haferflocken, Weizenflocken, Vollrohrzucker, Palmfett ungehärtet (aus Orang-Utan freundlichem Anbau), Gerstenflocken, Puffreis, Honig, Zimt), Mandeln, Apfelstücke, Cranberries (mit Apfeldicksaft gesüßt, Sonnenblumenöl), Sesam, Buchweizenflocken, Erdbeeren, viel Liebe.

Was hat der Beitrag im Blog der Kanzlei zu suchen? Nun, in dieser Welt ist alles juristisch verquast. Die Jungunternehmer sollten einen Anwalt beauftragen. Einschlägig ist die Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln (Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung – LMKV), die bestimmt, daß die Zutaten in der Reihenfolge ihres Gewichtsanteiles aufzuführen sind. „viel Liebe“ gehört also nach gaaanz vorne. :-)

Und über § 3 Abs. 3 könnten die Mädels auch mal nachdenken:

Die Angaben nach Absatz 1 sind auf der Fertigpackung oder einem mit ihr verbundenen Etikett an gut sichtbarer Stelle in deutscher Sprache, leicht verständlich, deutlich lesbar und unverwischbar anzubringen. Die Angaben nach Absatz 1 können auch in einer anderen leicht verständlichen Sprache angegeben werden, wenn dadurch die Information des Verbrauchers nicht beeinträchtigt wird.

Ooops, Zu spät im Büro!

Origineller Drittwiderspruch

Der Gerichtsvollzieher pfändet eine sehr teure Rolex. Der Arbeitgeber des Schuldners wendet ein, diese Uhr gehöre ihm, der employee of the month seines Unternehmens dürfe sie kostenlos einen Monat tragen, aus diesem Grunde sei sie beim Schuldner aufgefunden worden.
Man sieht mich selten sprachlos :-)