Wie bitte?

Der Kollege ist am 24.01.1985 zugelassen worden und schreibt an das Kammergericht:

… hat der Senat die Berufungsbegründung vom 03.12.2010 dankenswerterweise unverzüglich übersandt. Flapsig gesprochen merke ich einleitend dazu an, dass offensichtlich bis heute bei der Berufungsführerin und deren Vertretung nicht verstanden wurde, worauf die Kündigung gestützt wurde.

Nun ist dies allerdings keine Art der Sachäußerung, die gegenüber einem Oberlandesgericht ziemlich ist. Ich bitte deshalb um Entschuldigung und erkläre in der Sache was folgt: …

Er meint, sich mit den einleitenden Zeilen falsch zu verhalten, entschuldigt sich und schickt es ab. Glaubt er wirklich, die Senatsmitglieder entschuldigen ein derartiges Verhalten? Wieder ein Schriftsatz für die bei unseren Referendaren beliebte Sammlung Kuriositätenkabinett.

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Frohe Weihnachten wünscht Ihnen das Team der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schmitz & Partner

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Der Steuerrechtsausschuß der Bundesrechtsanwaltskammer weist auf die Änderungen des Umsatzsteuergesetzes hin und hat an praktischen Fallbeispielen erläutert wie die Besteuerung erfolgt. Nicht nur für Anwälte interessant, sondern auch für die Mandanten mit Sitz im Ausland.

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