Nur die Zustellung der Ausfertigung setzt die Fristen in Lauf

Der Beginn der einmonatigen Berufungsfrist des § 517 ZPO setzt die Zustellung einer Ausfertigung des in vollständiger Form abgefassten Urteils voraus.
Quelle: BGH v. 09.06.2010 – XII ZB 132/09

Damit hat der BGH die Frage in der Literatur entschieden: Die Zustellung einer beglaubigten Abschrift des in vollständiger Form abgefassten Urteils setzt die Fristen nicht in Gang.

Da werden einige LG-Bezirke umdenken müssen!

Für’s Wochenende III

All eyes were on the radiant bride as her father escorted her down the aisle:

They reached the altar and the waiting groom; the bride kissed her father and placed something in his hand.

The guests in the front pews responded with ripples of laughter. Even the priest smiled broadly:

As her father gave her away in marriage, the bride gave him back his credit card.

Sicherungsverwahrte bleiben drin

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Eilentscheidung die sofortige Freilassunng eines Straftäters aus der Sicherungsverwahrung abgelehnt, da die durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aufgeworfenen Rechtsfragen in einem Hauptsacheverfahren zu klären sind und im Eilverfahren die Abwägung zu Lasten des Beschwerdeführers erfolgt:

Erginge die einstweilige Anordnung nicht, hätte aber die Verfassungsbeschwerde später Erfolg, so entstünde dem Beschwerdeführer in der Zwischenzeit durch den Vollzug der Sicherungsverwahrung ein schwerer, nicht wieder gutzumachender Verlust an persönlicher Freiheit. Wenn die einstweilige Anordnung erginge und der Verfassungsbeschwerde später der Erfolg zu versagen wäre, entstünden ebenfalls schwerwiegende Nachteile. Das Landgericht Baden-Baden hat auf der Grundlage zweier psychiatrischer Sachverständigengutachten nachvollziehbar dargelegt, dass der Beschwerdeführer einen Hang zu schweren Sexualstraftaten (sexueller Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung) habe und deshalb im Falle seiner Freilassung mit hoher Wahrscheinlichkeit entsprechende Delikte verüben werde, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schweren Schaden nehmen würden. Angesichts der besonderen Schwere der drohenden Straftaten überwiegt das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit das Interesse des Beschwerdeführers an der Wiedererlangung seiner persönlichen Freiheit.
Quelle: Beschluß BVerfG v. 30.06.2010 – 2 BvR 571/10 –

Für’s Wochenende II

Letzer Wille:

John was on his deathbed and gasped pitifully. ‚Give me one last request, dear,’he said.

‚Of course, John,‘ his wife said softly.

‚Six months after I die,‘ he said, ‚I want you to marry Bob.‘

‚But I thought you hated Bob,‘ she said.

With his last breath John said, ‚I do!‘

Bildungsgefälle und Strafverfolgung

[singlepic id=69 w=320 h=240 float=left]Kein Aufschrei geht durchs Vaterland, nur wenige interessieren sich dafür, beispielsweise Burhoff: Neues zur geplanten Aussagepflicht von Zeugen bei der Polizei – Bundesregierung nimmt Stellung.

Strafverteidiger in Berlin können darüber nur den Kopf schütteln. Wer hier Strafakten bearbeitet, weiß nach einer halben Stunde nicht mal mehr, wie man Ferkerspolizei schreibt. Da wird fröhlich drauflos eine neue Orthographie erfunden, die sich dem Leser nur mit Mühe erschließt. Fakt ist unbestritten, daß die juristissche Ausbildung der Staatsanwälte und Richter höchstes Niveau hat und daher diesen das Recht vorbehalten ist, das Erscheinen eines Zeugen zu erzwingen. Der Gesetzentwurf beschränkt das Recht nicht einmal auf besonders ausgebildetet Polizisten, beispielsweise früher den als Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft bezeichneten Dienstgraden, sondern statuiert die Verpflichtung des Erscheinens vor der Polizeibehörde und droht Sanktionen für den Fall des Nichtgehorsams an.

Ich erinnere gut den Mandanten, der auf meine Frage, warum er das Protokoll seiner Zeugenvernehmung nicht unterschrieben habe antwortete, das sei ihm wegen der vielen Rechtschreibfehler zu peinlich gewesen. Und diesen Menschen wollen wir die Macht einräumen, unser Erscheinen vor ihnen zu erzwingen?

Aus dem Bericht in einer Ermittlungsakte, Verfasserin ist eine Berliner Kriminalkommissarin (das ist Besoldungsgruppe A9, mindestens 2.200 1.916,09 € plus Zulagen):

Auf Grund der Uneinsichtigkeit der Beschuldigten SUSI SORGLOS und RUDI RATLOS wird hier ein Beschluss zur Entnahme einer DNA-Speichelprobe angeregt.

Eine DNA-Untersuchung anordnen, weil der Beschuldigte uneinsichtig ist! Diese Frau soll Ihr Erscheinen vor der Polizei durchsetzen dürfen?

Fragen Sie Ihren Abgeordneten, Sie finden ihn hier: Abgeordnetenwatch