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Monatsarchiv Juni, 2010

Waffenrecht USA

easyrider_k Stimmungsmache Waffenrecht. Die Meldungen in Deutschland überschlagen sich anläßlich der Entscheidung des Supreme Court i.S McDonald u.a. ./. City of Chicago u.a.

Das Gericht hat festgestellt, daß die Verfassung der USA im Second Amendment das Recht des Volkes “to keep and bear arms” garantiert. Wahrlich nichts Neues, sondern alter Tobak. 2008 in seinem Urteil District of Columbia ./. Heller hatte das Gericht schon auf die Verfassungslage verwiesen.

Spiegel Online schreibt:

Urteil des Obersten US-Gerichts: Grundrecht auf Wildwest-Verteidigung

Die Waffenlobby frohlockt, im linksliberalen Lager herrscht Entsetzen: Der Supreme Court hat das Recht auf Waffenbesitz in den USA ausgedehnt – und damit einen 219 Jahre alten Verfassungszusatz neu ausgestaltet. Kritiker befürchten eine Zunahme der Kriminalität und eine Prozesswelle.…

Die Süddeutsche hat auch eine Meinung:

Supreme Court kippt Waffenverbot

Das Oberste Gericht der USA hat das umstrittene Recht auf Waffenbesitz ausgeweitet. Chicago und andere US-Städte müssen die Aufbewahrung von Schusswaffen in Wohnungen nun zulassen.

Seit 1982 galt in Chicago das Verbot der Handfeuerwaffen. Die Klägerseite argumentierte, daß die “handgun murder rate” seitdem von 9,65 auf 13,88 in 2008 anstieg. Die Kriminellen hatten Waffen, die rechtstreuen Bürger keine. Hier haben wir eine ähnliche Situation. Ich bin gespannt, wie sich die “handgun murder rate” nun entwickelt. Das abgebildete Fahrzeug soll jedenfalls nicht in Chicago gesichtet worden sein.

Update: Ausführliche Analyse zum McDonald-Urteil hier. Herzlichen Dank an das Verfassungsblog für die Fundstelle!

Kategorie: Allgemein,Waffenrecht Geschrieben: Mittwoch, 30.06.2010 um 12:27 von RA Jede | Comments (0)

Wir sind auf dem neusten Stand! Thema Kontopfändung!

Aufgrund der Übergangsbestimmung in Art. 10 tritt das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes am 01.07.2010 in Kraft! Es ändert sich einiges!

Unsere ReNo und auch unsere Azubine haben heute erfolgreich an einem Seminar zum Thema der Änderungen bei der Kontopfändung teilgenommen!

Kategorie: Allgemein Geschrieben: Dienstag, 29.06.2010 um 18:24 von Isabel Hoffmann | Comments (0)

Selbstverständlichkeiten

Herr A. darf wohl weiterhin Protestaktionen gegen Frauenärzte veranstalten, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, indem er sich in der Nähe der jeweiligen Arztpraxis auf der Straße aufstellt, um durch Plakate und Flugblätter auf seine Haltung zur Abtreibungsfrage aufmerksam zu machen.

Das Landgericht München I – 9 O 14979/05 – und das OLG München – 18 U 2358/06 – haben ihn auf die Klage des Frauenarztes verpflichtet, es zu unterlassen, öffentlich, insbesondere durch Einträge im Internet, durch Plakate oder Flugblätter darauf hinzuweisen, dass der namentlich oder in anderer Weise identifizierbar bezeichnete Kläger Abtreibungen vornehme oder dass in seiner Praxis Abtreibungen vorgenommen würden, und des Weiteren es zu unterlassen, Patientinnen des Klägers oder Passanten in einem Umkreis von einem Kilometer zu dessen jeweiligen Praxisräumen anzusprechen und wörtlich oder sinngemäß auf in der Praxis – insbesondere durch den Kläger – vorgenommene Abtreibungen hinzuweisen.

Mit Beschluß vom 08.06.2010 hob das Bundesverfassungsgericht – 1 BvR 1745/06 – die Entscheidungen auf und formuliert unter anderem:

Der bloße Wunsch des Klägers, von der Belästigung freigehalten zu werden, öffentlich mit der eigenen freien Entscheidung für die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen konfrontiert und hierfür auch kritisiert zu werden, verdient angesichts des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 GG aber keine Anerkennung.

Daß die Richter des LG und des OLG auf diesen Gedanken nicht gekommen sind … tssss, tssss

Kategorie: Allgemein Geschrieben: Dienstag, 29.06.2010 um 15:48 von RA Jede | Comments (0)

Hellseherische Fähigkeiten

Gerechte Verteilung:

6.2 Bereich Kisselnallee
Männliche erwachsene Strafgefangene gerader Geburtsjahrgänge, die zu Freiheitsstrafen von weniger als 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt wurden, im Wege der Direktaufnahme nach Selbststellllng.
Quelle: Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ausführungsvorschriften zu § 152 StVollzG vom 11. Juni 2010, ABl 2010, 1014

Nun kann der Verteidiger wieder damit glänzen, daß er hellseherische Fähigkeiten hat. Die Wahrscheinlichkeit, daß ein Insasse in der Kisselnallee in einem ungeraden Jahr geboren ist, ist verschwindend gering.

Kategorie: Allgemein Geschrieben: Montag, 28.06.2010 um 16:38 von RA Jede | Comments (0)

Private-Viewing

Mandanten und Mitarbeiter der Kanzlei gucken am

18. Juni 2010 ab 13:30 Uhr – DeutschlandDeutschland ./. SerbienSerbien

Für Getränke und Süßigkeiten ist gesorgt, Tabakwaren werden nicht gestellt. Die Plätze werden nicht nach dem Jahresumsatz, sondern der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Anmeldungen bitte per eMail an Ben oder 030/329004-0

Der Fernseher wird freundlicherweise von Klaus-Peter Niemann * Klang- und Bildsysteme* gestellt.

Kategorie: Allgemein Geschrieben: Donnerstag, 17.06.2010 um 17:12 von RA Jede | Comments (0)

Rechtfertigen Sie sich, Herr Verteidiger!

Die Diskussionen über die “OU-Beschlüsse” des Bundesgerichtshofes in Strafsachen scheinen unendlich. Mancher ärgert sich über die Formulierung, daß die Revision als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen wurde.

Nun bin ich bei dieser Formulierung ins Stutzen gekommen:

Die Revison des Beschuldigten gegen das Urteil … wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Beschuldigten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO).

Nun kann man nicht mehr im Beschluß lesen, daß die Revision “ou” ist, sondern in der Norm nachschlagen und findet dort “offensichtlich”. Ist die obige Formulierung nicht ärger, verschlimmbessert?

Nun schreibt ja der Verteidiger für den Angeklagten die Revisionsbegründung. Das Gesetz erwähnt in §§ 344 f StPO ausdrücklich die Begründung der Anträge, nicht deren Rechtfertigung.

Rechtfertigung ist ein alter Begriff, der schon von Kant benutzt wurde. In unseren Zeiten jedoch ist der Begriff anders geprägt. Creifelds, Rechtswörterbuch, 14. Auflage, verweist beim Eintrag Rechtfertigungsgründe auf das Stichwort Rechtswidrigkeit und führt dort aus:

Der Begriff der Rechtswidrigkeit ist im gesamten Rechtsbereich einheitlich zu beurteilen. Rechtfertigungsgründe schließen das Unrecht (die R. der Handlung) mit Wirkung für alle Rechtsgebiete aus.

Der Angeklagte läßt durch seinen Verteidiger Revision einlegen. Der Verteidiger muß sich rechtfertigen, erläutern, warum die Revision kein Unrecht ist, muß sich für ein von der Rechtsordnung vorgesehenes Rechtmittel rechtfertigen?

Ist nicht der BGH eine Begründung dafür schuldig, daß er eine andere Sprachregelung als das Gesetz anwendet? Um vorzubeugen: Ja, das Bundesverfassungsgericht formuliert manchmal auch so.

Kategorie: Allgemein Geschrieben: Mittwoch, 16.06.2010 um 13:54 von RA Jede | Comments (4)

Umfrage zur Lage der Anwaltschaft

Im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer führt das Institut für freie Berufe alle zwei Jahre eine anonymisierte Umfrage u.a. zur Zahl der bearbeiteten Mandate, nach Zeithonoraren, wöchentlicher Arbeitszeit, Umsatz und Gewinn durch.

Im Juni erhalten 20% der Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Berlin einen umfangreichen Fragebogen, der die Berliner Kammer auch in die Lage versetzen soll, statistisch belastbares Material zur Lage der Berliner Anwaltschaft zu erhalten. Die Ergebnisse werden für die Diskussionen um die strukturelle und lineare Gebührenerhöhung benötigt.

Die Rücklaufquote sollte entsprechend ausfallen.

Kategorie: Allgemein Geschrieben: Dienstag, 15.06.2010 um 09:28 von RA Jede | Comments (2)

Wer liest denn das Amtsblatt?

Natürlich der Kollege Franke! In seinen Lichtenrader Notizen weist er denn auch auf die neue Gemeinsame Allgemeine Verfügung zur Umsetzung des § 31a BtMG vom 20. Mai 2010 (ABl. für Berlin Nr. 23 vom 11.06.2010)

Es geht um die Regeleinstellung (10 Gramm) und Kann-Einstellung (15 Gramm) bei Besitz von Cannabisharz oder Marihuana in Berlin. Der Kollege Franke stellt das Wesentliche der AV vor, die auch wiederholt angewendet werden soll.

Ich muß das überlesen haben…

Kategorie: Allgemein Geschrieben: Montag, 14.06.2010 um 18:39 von RA Jede | Comments (0)

Blanker Hohn

…, obwohl die sicherlich in keinem Verdacht der Neigung zu verfassungswidrigen Vorschlägen stehende Bundesregierung sich dezidiert für eine Regelung …
Quelle: Kleine-Cosack, Rechtsanwälte als Subunternehmer, NJW 2010, 1553

Der Kollege ist bekannt für seine Erfolge vor dem BVerfG, schaut man sich die Liste der Entscheidungen des BVerfgG der letzten Jahre an, ist man sicher, er verhöhnt die Bundesregierung.

Kategorie: Allgemein Geschrieben: Montag, 14.06.2010 um 12:37 von RA Jede | Comments (2)

Ins Stammbuch geschrieben

Die Bundesrepublik Deutschland mußte sich unschöne Dinge von der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sagen lassen. Um den Kindermörder Gäfgen wird in mannigfaltiger Weise deutsche Rechtsgeschichte geschrieben. weiterlesen Ins Stammbuch geschrieben

Kategorie: Allgemein Geschrieben: Montag, 14.06.2010 um 10:33 von RA Jede | Comments (1)

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