Waffenrecht USA

[singlepic id=67 w=320 h=240 float=left]Stimmungsmache Waffenrecht. Die Meldungen in Deutschland überschlagen sich anläßlich der Entscheidung des Supreme Court i.S McDonald u.a. ./. City of Chicago u.a.

Das Gericht hat festgestellt, daß die Verfassung der USA im Second Amendment das Recht des Volkes “to keep and bear arms” garantiert. Wahrlich nichts Neues, sondern alter Tobak. 2008 in seinem Urteil District of Columbia ./. Heller hatte das Gericht schon auf die Verfassungslage verwiesen.

Spiegel Online schreibt:

Urteil des Obersten US-Gerichts: Grundrecht auf Wildwest-Verteidigung

Die Waffenlobby frohlockt, im linksliberalen Lager herrscht Entsetzen: Der Supreme Court hat das Recht auf Waffenbesitz in den USA ausgedehnt – und damit einen 219 Jahre alten Verfassungszusatz neu ausgestaltet. Kritiker befürchten eine Zunahme der Kriminalität und eine Prozesswelle.…

Die Süddeutsche hat auch eine Meinung:

Supreme Court kippt Waffenverbot

Das Oberste Gericht der USA hat das umstrittene Recht auf Waffenbesitz ausgeweitet. Chicago und andere US-Städte müssen die Aufbewahrung von Schusswaffen in Wohnungen nun zulassen.

Seit 1982 galt in Chicago das Verbot der Handfeuerwaffen. Die Klägerseite argumentierte, daß die „handgun murder rate“ seitdem von 9,65 auf 13,88 in 2008 anstieg. Die Kriminellen hatten Waffen, die rechtstreuen Bürger keine. Hier haben wir eine ähnliche Situation. Ich bin gespannt, wie sich die „handgun murder rate“ nun entwickelt. Das abgebildete Fahrzeug soll jedenfalls nicht in Chicago gesichtet worden sein.

Update: Ausführliche Analyse zum McDonald-Urteil hier. Herzlichen Dank an das Verfassungsblog für die Fundstelle!

Wir sind auf dem neusten Stand! Thema Kontopfändung!

Aufgrund der Übergangsbestimmung in Art. 10 tritt das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes am 01.07.2010 in Kraft! Es ändert sich einiges!

Unsere ReNo und auch unsere Azubine haben heute erfolgreich an einem Seminar zum Thema der Änderungen bei der Kontopfändung teilgenommen!

Selbstverständlichkeiten

Herr A. darf wohl weiterhin Protestaktionen gegen Frauenärzte veranstalten, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, indem er sich in der Nähe der jeweiligen Arztpraxis auf der Straße aufstellt, um durch Plakate und Flugblätter auf seine Haltung zur Abtreibungsfrage aufmerksam zu machen.

Das Landgericht München I – 9 O 14979/05 – und das OLG München – 18 U 2358/06 – haben ihn auf die Klage des Frauenarztes verpflichtet, es zu unterlassen, öffentlich, insbesondere durch Einträge im Internet, durch Plakate oder Flugblätter darauf hinzuweisen, dass der namentlich oder in anderer Weise identifizierbar bezeichnete Kläger Abtreibungen vornehme oder dass in seiner Praxis Abtreibungen vorgenommen würden, und des Weiteren es zu unterlassen, Patientinnen des Klägers oder Passanten in einem Umkreis von einem Kilometer zu dessen jeweiligen Praxisräumen anzusprechen und wörtlich oder sinngemäß auf in der Praxis – insbesondere durch den Kläger – vorgenommene Abtreibungen hinzuweisen.

Mit Beschluß vom 08.06.2010 hob das Bundesverfassungsgericht – 1 BvR 1745/06 – die Entscheidungen auf und formuliert unter anderem:

Der bloße Wunsch des Klägers, von der Belästigung freigehalten zu werden, öffentlich mit der eigenen freien Entscheidung für die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen konfrontiert und hierfür auch kritisiert zu werden, verdient angesichts des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 GG aber keine Anerkennung.

Daß die Richter des LG und des OLG auf diesen Gedanken nicht gekommen sind … tssss, tssss

Hellseherische Fähigkeiten

Gerechte Verteilung:

6.2 Bereich Kisselnallee
Männliche erwachsene Strafgefangene gerader Geburtsjahrgänge, die zu Freiheitsstrafen von weniger als 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt wurden, im Wege der Direktaufnahme nach Selbststellllng.
Quelle: Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ausführungsvorschriften zu § 152 StVollzG vom 11. Juni 2010, ABl 2010, 1014

Nun kann der Verteidiger wieder damit glänzen, daß er hellseherische Fähigkeiten hat. Die Wahrscheinlichkeit, daß ein Insasse in der Kisselnallee in einem ungeraden Jahr geboren ist, ist verschwindend gering.

Private-Viewing

Mandanten und Mitarbeiter der Kanzlei gucken am

18. Juni 2010 ab 13:30 Uhr – DeutschlandDeutschland ./. SerbienSerbien

Für Getränke und Süßigkeiten ist gesorgt, Tabakwaren werden nicht gestellt. Die Plätze werden nicht nach dem Jahresumsatz, sondern der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Anmeldungen bitte per eMail an Ben oder 030/329004-0

Der Fernseher wird freundlicherweise von Klaus-Peter Niemann * Klang- und Bildsysteme* gestellt.