Statistik!
Verschiedene Zahlen miteinander in Verbindung gebracht verleiten zum Staunen.
Die Rechtsanwaltskammer Berlin (RAK-Berlin) meldete der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) 12.049 Berliner Anwälte für den Stichtag 01.01.2009. Das Statistische Bundesamt gibt die Bevölkerung Berlins mit 3.431.675 Einwohnern an.
Die beiden Zahlen ins Verhältnis gesetzt ergeben 284,81. Wenn wir außer acht lassen, daß Kinder und ganz Alte regelmäßig keine Aufträge an Anwälte erteilen und selbstverständlich auch wir Rechtsanwalte in Berlin (jedenfalls die Kanzlei Dr. Schmitz & Partner) auch Aufträge aus den anderen Bundesländern annehmen, haben wir aufgrund der Anwaltsdichte von 1 : 285 die Situation, daß 285 Berliner Einwohner den Lebensunterhalt eines Anwaltes finanzieren (unterstellt, daß er ausschließlich aus den Honoraren seinen Lebensunterhalt bestreitet und nicht noch nebenberuflich tätig ist oder aus öffentlichen Mitteln alimentiert wird).
Als Strafverteidiger in Berlin gucke ich auf die Polizeiliche Kriminalstatistik für 2008 in Berlin. Dort sind 480T Fälle in 2008 ausgewiesen, inklusive Beförderungserschleichung. Im Bereich der Wirtschaftskriminalität werden “nur” knapp 10.000 Fälle ausgewiesen.
Auch für Verteidiger in Berlin ist der Markt eng geworden. Gut für Berlin, das insgesamt einen erheblichen Rückgang der Kriminalität verzeichnen konnte.
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Geschrieben: Dienstag, 30.03.2010 um 09:15 von RA Jede | Comments (0)
Zwei Stunden vor Abflug bin ich tatsächlich mit meiner Arbeit fertig und habe einen beeindruckend leeren Schreibtisch. Das hat doch was – auf jeden Fall Seltenheitswert!
In der Nestorstr. sitzen MosS und die Jungs und dann geht es los. Endlich!

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Geschrieben: Sonntag, 28.03.2010 um 19:54 von RA Jede | Comments (0)
Sicherheit hat bei … immer höchste Priorität. Deshalb haben wir mit unserem Partner … ein neues Sicherheitssystem für Ihre … Credit Card entwickelt.
Ab 2. März 2010 können Sie sich kostenlos per SMS oder E-Mail unverzüglich über den Einsatz Ihrer Kreditkarte informieren lassen.
Solten Sie auf diesem Weg einen Umsatz bemerken, der nicht durch Sie veranlaßt wurde, können Sie den Vorgang einfach und bequem telefonisch reklamieren.
Solch interessante Information steht auf einem Flyer der Airline, deren Meilenprogramm und Kreditkarte ich benutzte.

Die Frage, die bestimmt nicht nur die Juristen interessiert: Was passiert, wenn der Kunde die Mitteilung über eine Nutzung erhält, die er erkennbar nicht veranlaßt hat und – aus welchen Gründen auch immer – den Vorgang nicht einfach und bequem reklamiert, sondern erst auf die Abrechnung reagiert? Schuldet er dem Kartenaussteller dann Schadensersatz? Wenn nein, warum nicht?
Den Nutzen für den Kunden bewirbt die Airline so:
So brauchen Sie nicht erst Ihre Kreditkartenabrechnung abzuwarten – und sparen somit wertvolle Zeit.
Wie kommt es, daß mir die Werbung wie Waschmittelwerbung vorkommt?
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Geschrieben: Freitag, 26.03.2010 um 11:32 von RA Jede | Comments (0)
Sieht aus wie ein Beitrag zum Steuerrecht.
Ist es vielleicht auch?
Der Kollege Melchior weist auf die Mitteilung des Präsidenten des Deutschen Bundestages hin, wonach die Bayerische Motorenwerke AG den Parteien im Jahre 2009 kostenlose Fahrzeugnutzungsüberlassungen im Wert von 477.874,10 € inkl. Umsatzsteuer gewährten und dies den Parteien im Februar 2010 schriftlich mitteilten.
Haben die Parteien diese kostenlosen Leistungen schon in früheren Jahren erhalten? Haben die Parteien diese Zuwendungen auch schon früher dem Präsidenten mitgeteilt oder erst aufgrund der schriftlichen Mitteilung von BMW, die man ja wohl nicht mehr ignorieren konnte?
Gemäß § 25 Absatz 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes sind Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro übersteigen, dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen und von diesem unter Angabe des Zuwenders zeitnah als Bundestagsdrucksache zu veröffentlichen. In der Veröffentlichung wird als Eingangsdatum der Spenden der 24., 25. und 26.02.2010 angegeben. Ist das das Eingangsdatum der Mitteilung von BMW? Seit wann nutzten die Parteien welche Fahrzeuge? Erst seit dem Februar 2010? Wohl nicht, es sollen ja kostenlose Fahrzeugnutzungsüberlassungen in 2009 gewesen sein.
Die interessante Entscheidung des BVerwG zum Gläsernen Abgeordneten im Fall Schily mit verlinkten Vorschriften zu den Transparenzregeln finden Sie über meinen Beitrag Halbvoll oder halbleer?.
Was fahren denn die Parteien, die nicht BMW fahren wollten
oder durften
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Geschrieben: Donnerstag, 25.03.2010 um 20:55 von RA Jede | Comments (1)
Anwaltsetiquette in loser Folge für junge Kollegen. Ab und zu auch einmal ein berufsrechtlicher Hinweis. Auf Widerspruch und Hinweise für weitere Beiträge freuen wir uns.
Sprachliche Nachlässigkeit
Wir wollen hier nicht Stil(kunst)kritik betreiben. Eines der wichtigsten Werkzeuge des Anwaltes ist seine Sprache – oder sollte es sein. Warum Willi d. A immer schreibt:
beantrage ich das Urteil aufzuheben…
erschließt sich mir nicht. Sicherlich weiß er gar nicht, wie sehr er damit den Richtern der I. Instanz auf die Zehen steigt. Daher für die zarter besaiteten Kollegen der Hinweis auf § 538 II ZPO:
Das Berufungsgericht darf die Sache, soweit ihre weitere Verhandlung erforderlich ist, unter Aufhebung des Urteils und des Verfahrens an das Gericht des ersten Rechtszuges nur zurückverweisen, …
es folgt eine Aufzählung meist übler Sonderfälle
Ansonsten gilt § 528 ZPO und das Urteil ist abzuändern, aus der Sicht des Berufungsbeklagten zu bestätigen, § 540 ZPO: “abändern, aufheben, bestätigen”.
Wer die Aufhebung beantragt sollte in der Begründung dann auch ausführen warum er sich die I. Instanz erhalten will
Kategorie: Anwaltsetiquette
Geschrieben: Dienstag, 23.03.2010 um 11:56 von RA Jede | Comments (8)
Berlin ist etwas größer. Die Polizei gliedert sich unter anderem in 6 Polizeidirektionen mit jeweils 6 bis 7 Abschnitten. Hier ist die Struktur übersichtlich dargestellt und man findet sofort Anschriften, Telefonnummern, etc. der einzelnen Polizeiabschnitte.

Zum Vergrößern anklicken und mit den Pfeiltasten navigieren.
Update: Wer den für eine Straße zuständigen Abschnitt sucht, wird mit der Abschnittsuche fündig
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Geschrieben: Dienstag, 23.03.2010 um 11:14 von RA Jede | Comments (0)
Das Finanzgericht in Münster hat in seiner Entscheidung vom 04.02.2010 – 5 K 5046/07 – entschieden, daß ein elektronisches Fahrtenbuch den Anforderungen nicht genügt, wenn es nachträgliche Änderungen des Fahrtzweckes, etc. zuläßt:
Eine mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei genügt diesen Anforderungen nur dann, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch ausgeschlossen sind oder zumindest in ihrer Reichweite in der Datei selbst dokumentiert und offen gelegt werden. Das gilt auch dann, wenn die einzelnen Eintragungen in der Computerdatei unmittelbar im Anschluss an die jeweilige Fahrt vorgenommen werden. Eine solche Aufzeichnungsmethode ist nicht geeignet, den fortlaufenden und lückenlosen Charakter der Angaben und ihre zeitnahe Erfassung mit hinreichender Zuverlässigkeit zu belegen (BFH-Urteil vom 16.11.2005 VI R 64/04, BStBl. II 2006, 410).
Quelle: FG Münster 5 K 5046/07
Sie sollten bei der Nutzung eines elektronischen Fahrtenbuches diese Rechtsprechung kennen und unterstellen, daß die anderen Finanzgerichte gleich entscheiden.
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Geschrieben: Freitag, 19.03.2010 um 14:40 von RA Jede | Comments (0)
Der Kollege Hoenig beschreibt, was so häufig vorkommt: Aufgrund einer Terminskollision bittet der Verteidiger um Verlegung des Termins und das Gericht fordert einen Nachweis.
Das ist nicht Usus! Erfahrene und erfolgreiche Richter (u.a. die mit kurzem Terminsstand) greifen vor der Terminierung eigenhändig zum Hörer und sprechen die Termine mit den beteiligten Verteidigern (und sogar Nebenklagevertretern) ab. Die anderen fordern einen Nachweis der Kollision.
Wenn das bei den Kollegen passiert, mit denen man diesbezüglich schlechte Erfahrungen gemacht hat, könnte ich das begreifen. Der Anwalt, der wahrheitswidrig eine Terminskollision behauptet, verstößt gegen das Wahrheitsgebot (§ 43a III BRAO) und muß mit einem anwaltsgerichtlichen Verfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft und einer erheblichen Strafe rechnen. Sicher gibt es solche Kollegen, sie sind aber derartig in der Minderheit, daß sie wahrlich nicht das Verhalten der Richter gegenüber einem Organ der Rechtspflege rechtfertigen, das seinen Beruf regelmäßig gewissenhaft und rechtschaffend ausübt.
Gestern bekam ich eine Abladung aus dem Süden Deutschlands, mein Flug war bereits gebucht:
Aus dienstlichen Gründen mußte der Termin verlegt werden
Auch unter den Richtern gibt es schwarze Schafe; da ich den Vorsitzenden noch nicht kennengelernt habe, unterstelle ich ihm, nicht dazu zu gehören
Kategorie: Allgemein
Geschrieben: Donnerstag, 18.03.2010 um 15:56 von RA Jede | Comments (6)
Anwaltsetiquette in loser Folge für junge Kollegen. Ab und zu auch einmal ein berufsrechtlicher Hinweis. Auf Widerspruch und Hinweise für weitere Beiträge freuen wir uns.
Bösen Anschein vermeiden
Man kommt pünktlich zum ZPO-Termin, war zuvor im Anwaltszimmer, selbstvertständlich hat sich der Kollege Willi d. A. dort nicht zuvor gemeldet. Vor der Tür der eigene Mandant, der aufgeregt berichtet, daß “schon jemand drinnen ist”. Man betritt den Saal und sieht den Kollegen im Gespräch mit dem Vorsitzenden. weiterlesen Dezent den Saal verlassen
Kategorie: Anwaltsetiquette
Geschrieben: Mittwoch, 17.03.2010 um 10:56 von RA Jede | Comments (8)