Dr. Schmitz & Partner – intern - Hauspostille RA'e Dr. Schmitz & Partner

Monatsarchiv Februar, 2010

Anonyme Sachspende

Ein geheimnisvolles Jiffy trifft hier ein, an mich persönlich adressiert, ohne Absender. Es fühlt sich an wie ein Buch. Ist es auch. Pierro Calamandrei, Lob der Richter – gesungen von einem Advocaten, ich zitierte ihn bereits hier.

Schon die ersten Zeilen des 1955 veröffentlichten Buches beeindrucken:

Der Richter ist das Mensch gewordene Recht: nur von diesem Menschen kann ich im praktischen Leben jenen Schutz erwarten, den das Gesetz mir abstrakt verspricht

und wenige Seiten weiter trösten sie mich:

Du fühlt dich müde und entmutigt; deine Niederlage scheint dir unvermeidlich, und mit Bitterkeit sagst Du dir immer wieder, daß von den Richtern nichts zu erhoffen sei …Da wird das Urteil verkündet, und du erhälst die unerwartete Mitteilung, daß du gewonnen hast: trotz deiner Unterlegenheit, der Beredsamkeit des Gegners, der gefürchteten Freundschaften und der vielgerühmten Protektionen. Das sind Festtage im Leben des Anwalts: wenn er gewahr wird, daß es entscheidender als alle Mittel der Kunst und der Intrige ist, auf schlichte und bescheidene Weise recht zu haben.

Das Buch eines Anwaltes aus Überzeugung, engagiert, pathetisch und idealisiert. Ein Lehrbuch für junge und alte Anwälte mit herrlichen Schnurren aus dem Anwaltsalltag Italiens Anfang des 20. Jahrhunderts.

Welche Freude! Herzlichen Dank! Ich freue mich auf das Wochenende. Und ich werde hier ab und zu, den Kollegen zum Trost, zitieren.

Kategorie: Allgemein Geschrieben: Freitag, 26.02.2010 um 10:19 von RA Jede | Comments (4)

Lachen oder weinen?

Das Päckchen Kaffee für weniger als 5€ ist zurückgelangt. Ich werde es der Suppenküche Pankow schenken. Ich berichtete (Notdienst), daß ich mich über ein paar junge Polizeibeamte freute und ihnen auch eine Freude machen wollte: mit einem Päckchen Kaffee. Ich befürchtete Schlimmstes und habe mich extra in den Vorschriften vergewissert, daß es keinen Ärger geben kann.

Das Päckchen zog Kreise bis zum Polizeipräsidenten in Berlin und zurück zur Direktion. Von dort kam eine sehr nette junge Polizeibeamtin in unserer Büro, bedankte sich herzlich für die nette Geste und gab den Kaffee zurück. Man wolle jeden falschen Anschein vermeiden und nehme daher das Geschenk nicht an. Meine erste Reaktion war: Das ist ja nun wirklich Quatsch! Aber je länger ich darüber nachdenke: Hut ab!

Wenn wir alle mehr über die positiven Erfahrungen mit der Polizei berichteten, würde man sich über die Ausreißer nicht so ärgern.

Kategorie: Allgemein Geschrieben: Donnerstag, 25.02.2010 um 12:28 von RA Jede | Comments (1)

Wo bin ich? 5

Ich habe den Eindruck, die Polizeibeamten haben was gegen Ermittlungsrichter. Festnahme am Donnerstag. Freitag ist er in der Gefangenen-Sammelstelle City und wird nun um 16h dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Vier Stehordner Fallakten, Observationsberichte, Telephonüberwachung, alles was man so mag. Der Anwalt sieht die Akten zum ersten Mal. Die Standardargumente gegen die Fluchtgefahr werden ohne erkennbare Reaktion zur Kenntnis genommen. 3/4 Stunde warten, der Haftbefehl wird verkündet. Das Haus ist menschenleer. Der Beschuldigte wird sein erstes Wochenende im Knast verbringen.

Kategorie: Allgemein Geschrieben: Freitag, 12.02.2010 um 16:36 von RA Jede | Comments (0)

Pelzmäntel für Hartz IV-Empfänger

Das Bundesverfassungsgericht hat wieder zugeschlagen! Die deutschen Regierungen haben sich daran gewöhnt, nicht nur die andere Wange hinzuhalten.

Das BVerfG hat festgestellt: Regelleistungen nach SGB II (“Hartz IV- Gesetz”) sind nicht verfassungsgemäß (Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 –)

Das Urteil löst – wohl nicht nur bei mir – blankes Entsetzen aus. Für eine endgültige Bewertung ist es noch zu früh, die Urteilsgründe müssen sorgfältig studiert werden. Klar ist aber schon nach flüchtigem Lesen: Das Gericht ohrfeigt den Gesetzgeber. Mit der geballten Faust. Und wirft ihm dilletantische Arbeit vor.

Der in § 2 Abs. 2 Regelsatzverordnung 2005 festgesetzte regelsatz- und damit zugleich regelleistungsrelevante Verbrauch beruht nicht auf einer tragfähigen Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998. Denn bei einzelnen Ausgabepositionen wurden prozentuale Abschläge für nicht regelleistungsrelevante Güter und Dienstleistungen (zum Beispiel Pelze, Maßkleidung und Segelflugzeuge) vorgenommen, ohne dass feststand, ob die Vergleichsgruppe (unterstes Quintil) überhaupt solche Ausgaben getätigt hat.

Da wurden die statistisch relevanten Ausgaben für Pelze, Maßkleidung und Segelflugzeuge der “Besserverdienenden” bei den untersten Einkommensschichten abgezogen. Ich kann es nicht glauben! Ich will es nicht glauben!

Es geht weiter so:

Andere Ausgabepositionen, zum Beispiel die Abteilung 10 (Bildungswesen), blieben völlig unberücksichtigt, ohne dass dies begründet worden wäre.

Noch mehr Fremdschämen?:

Der Gesetzgeber hat jegliche Ermittlungen zum spezifischen Bedarf eines Kindes, der sich im Unterschied zum Bedarf eines Erwachsenen an kindlichen Entwicklungsphasen und einer kindgerechten Persönlichkeitsentfaltung auszurichten hat, unterlassen. Sein vorgenommener Abschlag von 40 % gegenüber der Regelleistung für einen Alleinstehenden beruht auf einer freihändigen Setzung ohne empirische und methodische Fundierung. Insbesondere blieben die notwendigen Aufwendungen für Schulbücher, Schulhefte, Taschenrechner etc. unberücksichtigt, die zum existentiellen Bedarf eines Kindes gehören. Denn ohne Deckung dieser Kosten droht hilfebedürftigen Kindern der Ausschluss von Lebenschancen. Auch fehlt eine differenzierte Untersuchung des Bedarfs von kleineren und größeren Kindern.

Mein GOTT, ist mir das peinlich. Ich schäme mich. Ich kann mich nicht erinnern, jemals solch deutliche Mißbilligung in einer Entscheidung des BVerfG gelesen zu haben. Der Gesetzgeber hat nur wenig Zeit für eine Neuregelung:

9. Die verfassungswidrigen Normen bleiben bis zu einer Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiterhin anwendbar. Wegen des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums ist das Bundesverfassungsgericht nicht befugt, aufgrund eigener Einschätzungen und Wertungen gestaltend selbst einen bestimmten Leistungsbetrag festzusetzen. Da nicht festgestellt werden kann, dass die gesetzlich festgesetzten Regelleistungsbeträge evident unzureichend sind, ist der Gesetzgeber nicht unmittelbar von Verfassungs wegen verpflichtet, höhere Leistungen festzusetzen. Er muss vielmehr ein Verfahren zur realitäts- und bedarfsgerechten Ermittlung der zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums notwendigen Leistungen entsprechend den aufgezeigten verfassungsrechtlichen Vorgaben durchführen und dessen Ergebnis im Gesetz als Leistungsanspruch verankern.

Die Zitate sind der Pressemitteilung Nr. 5/2010 vom 9. Februar 2010 entnommen.

Kategorie: Allgemein Geschrieben: Dienstag, 09.02.2010 um 16:42 von RA Jede | Comments (9)

Regierung aufgepaßt: Neues Schnäppchen!

steuercd Die Völker haben die Signale verstanden! Die Schweizer sowieso! Bevor sich der Markt der Steuer-CDs/DVDs so richtig entwickeln konnte, hat schon ein Anbieter eine Marktlücke entdeckt. Für lächerliche 2,5 Mio (VB?) bietet BloggingTom die ultimative Scheibe: Die Steuerbetrüger-CD

Nach dem Programmstart einfach das gewünschte Land auswählen und schon werden Kontodaten, Transaktionen der letzten 15 Jahre und Überweisungen auf dubiose Holding-Konstrukte in karibischen Gewässern der Steuerbetrüger aus dem eigenen Land angezeigt.

Grandiose zusätzliche Features, jedoch anspruchsvoller Workaround:

Der Schäuble-Modus erfordert zusätzliche 1 GB RAM sowie 15 GB zusätzlichen verfügbaren Festplattenspeicher

Kategorie: Allgemein Geschrieben: Montag, 08.02.2010 um 14:25 von RA Jede | Comments (1)

Jurablogs.com

Wo guckt der moderne Anwalt zuerst nach? Richtig, Im Internet! Es gibt eine Seite, die die bekanntesten deutschen Blogs mit rechtlichen Inhalten sammelt und vor allem darin suchen läßt: Jurablogs. Hier findet man juristisch relevante Nachrichten von Profis aufbereitet, teils schneller als die Urheber erwarten.

Dort sind zur Zeit 325 juristische Blogs gelistet. Aus lauter “Bosheit” hat der Betreiber auch ein Ranking für die teilnehmenden Blogs erstellt. Natürlich schreibt keiner für das Ranking – A B E R – gucken tut man schon :-)

Wir haben auf unserem Blog 108 Beiträge publiziert und nehmen Position 108 des Rankings ein. Wenn sich das Ranking weiterhin reziprok zu den Beiträgen verhält, können sich Rechtslupe, Udo Vetter und der beck-blog schon mal auf ein Stühlerücken vorbereiten!

Kategorie: Allgemein Geschrieben: Montag, 08.02.2010 um 11:50 von RA Jede | Comments (0)

Meisterkurs 2010

Meisterkurs 2010 Das war dieses Jahr ein außergewöhnlicher Meisterkurs an der Norddeutschen Kälte-Fachschule in Springe!

Die Telnehmer ließen sich weder durch die Vorträge zum Thema Buchhaltung (das wird von manchen ja als dröge empfunden) noch durch meine Ausführungen im Steuerrecht demotivieren.

Chapeau, meine Herren!

Selbst meine teils konfusen Darstellungen an der Tafel führten zum Lachen, nicht zur Verzweiflung. Am 19.03.2010 ist die Meisterprüfung, und sicherlich werden die Herren auch in den nicht von mir unterrichteten Rechtsgebieten keine Schwierigkeiten haben. Sie können dem Prüfer sogar etwas über haushaltsnahe Dienstleistungen im Steuerrecht und der Betriebskostenabrechnung für die Wohnung (Klimaanlage?) erzählen. Nebenbei: An der Tafel stand die falsche Norm, es ist § 35a EStG
;-)

Kategorie: Allgemein Geschrieben: Freitag, 05.02.2010 um 12:28 von RA Jede | Comments (1)

Winterdienst

Unfälle wegen Vernachlässigung der Streupflicht = teuer für Grundstückseigentümer!

Schnee und Glätte auf Gehwegen müssen beseitigt werden. Diese Pflicht gilt in erster Linie für Grundstückseigentümer, die gemäß dem Berliner Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) die Gehwege auf mindestens einen Meter Breite von Schnee und Glätte befreien müssen, und zwar wochentags von 07.00 bis 20.00 Uhr.

Dauert der Schneefall über 20.00 Uhr hinaus an oder tritt nach dieser Zeit Schneefall oder Glättebildung ein, so ist der Winterdienst bis 7.00 Uhr des folgenden Tages (an  Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 9.00 Uhr) durchzuführen (§ 3 ABS. 1 StrReinG).

Wenn der Eigentümer dieser Pflicht nicht nachkommt und es rutscht z. B. ein Fußgänger aus und verletzt sich, so haftet der Streupflichtige – auch wenn der Verletzte selbst versichert ist (z. B. nimmt u.U. eine Unfallversicherung oder auch die Unfallkasse Berlin den Eigentümer in Regress).

Wenn die Verpflichtung zur Schnee- und Glättebekämpfung an Dritte, z. B. einen Winterdienst, übergeben werden soll, bedarf dies der schriftlichen Mitteilung und der Zustimmung der zuständige Behörde.

Kategorie: Allgemein Geschrieben: Donnerstag, 04.02.2010 um 17:20 von RAin Jede | Comments (0)

Regierung als Zuhälter der Diebe

Ich träumte, unsere Regierung kauft schon wieder bei Kriminellen ein.

Keine zehn Jahre nach Kriegsende hat der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofes entschieden:

Der Hehler schafft durch seine Existenz, insbesondere wenn er gewerbs- oder gewohnheitsmäßig hehlt, die Voraussetzungen für die “berufsmäßige” Begehung von Diebstählen, die die Erlangung von in Geld umsetzbarer Beute zum Ziele haben. Der Hehler enthebt den Dieb der Sorge um die gefahrlose Verwertung der Beute, die ihm die Mittel zur Befriedigung seiner Ansprüche an das Leben verschaffen soll. Nicht zu Unrecht wird der Hehler als der Zuhälter der Diebe bezeichnet. Das alles gilt nicht nur vom gewerbs- und gewohnheitsmäßigen Hehler. Die Strafen und Maßnahmen, die das Gesetz gegen den Hehler vorsieht, sollen also gleichzeitig die Vortaten verhindern. Gefährlich wird der Hehler für die vom Rechte geschützten Vermögensinteressen nicht erst mit der einzelnen hehlerischen Verletzung fremden Vermögens, sondern er ist es bereits durch seine ganz allgemein die Vermögensverbrechen fördernde Bereitschaft, beim Absatz der Beute mitzuhelfen.
Quelle: BGH Großer Senat für Strafsachen v. 20.12.1954 – GSSt 1/54 -

Weiter träumte ich, die zuständigen Ministerialen gucken sich auch die Entscheidungen 1 StR 119/97 und 5 StR 80/00 an und stellen fest, daß dort der Ankauf durch V-Leute der Polizei als Argument dafür diente, daß dadurch keine Perpetuierung der Vortat des Diebes erfolge,

Solche Bemühungen sind nicht geeignet, den rechtswidrigen Vermögenszustand aufrechtzuerhalten oder zu vertiefen; sie führen im Gegenteil dazu, daß der rechtmäßige Zustand wiederhergestellt wird…
Quelle: BGH 1 StR 119/97

Kontodaten aus der Schweiz, das liegt wohl auf der Hand, können nicht rechtmäßig erlangt und der Bundesrepublik Deutschland zum Kauf angeboten werden. Ein solches Verhalten ist nicht nur nach Schweizer Recht, sondern auch nach deutschem Recht strafbar. Rechtlich ist es keine Hehlerei im Sinne des § 259 StBG, diese setzt erlangte Sachen, keine Daten voraus. Der geprägte Begriff Datenhehlerei trifft aber das Unrecht sehr genau.

Nach deutschem Recht wäre der “Datenklau” zumindest auch eine Straftat gem. § 44 BDSG, die im Höchstmaß immerhin mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft wird. Und können sich die beteiligten Regierungskreis wirklich damit “herausreden”, daß sie mit dem Ankauf nur die dann fließenden Steuern im Auge haben und nicht auch die Vorteilssicherungsabsicht für den Täter? Hier winkt doch die strafbare Vorteilsgewährung des § 257 StGB. Wir werden ja sehen, ob die Regierung die persönlichen Daten des Kriminellen an die Strafverfolgungsbehörden Deutschlands und der Schweiz übermittelt.

Aber was solls, es ist doch nur ein Traum. Es ist doch nur ein Traum!

Und dies nutzen wir gerne zur Werbung in eigener Sache:

Wir kennen uns aus mit Liechtenstein & Co

Kategorie: Allgemein Geschrieben: Mittwoch, 03.02.2010 um 12:48 von RA Jede | Comments (5)