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Monatsarchiv September, 2009

Halbvoll oder halbleer?

Ballmann (neutrum) kommentiert das lang erwartete Urteil des BVerwG so: Otto Schily unterliegt in Leipzig – größtenteils Der Berufsrechtler in mir stellt fest: Schily und die Verschwiegenheitspflicht haben verloren! Gewonnen haben vorerst die Anwälte, die nicht Abgeordnete sind.

Die Regelungen des Deutschen Bundestages sind von Schily zu Recht als Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht beanstandet worden. Diese Verpflichtung wird in letzter Zeit häufiger in Frage gestellt. Zuletzt vom Verwaltungsgericht Frankfurt a. M. (siehe Anwaltliche Verschwiegenheit aufgehoben). Die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes gibt zum Sachverhalt und zur Argumentation nicht viel her. Klar dürfte aber sein, daß der Einzelanwalt, zumal wenn er nur wenige oder ein einziges Mandat bearbeitet, durch die Mitteilungen die Geheimnisse seines Mandanten verrät. Ich bin gespannt auf die grundrechtlichen Begründungen dieses Urteils, das wohl noch durch das BVerfG überprüft werden wird.

Update 25.01.2010: Die Urteilsgründe mit Links auf die Vorschriften: BVerwG 6 A 1.08 vom 30.09.2009

Kategorie: Allgemein Geschrieben: Mittwoch, 30.09.2009 um 20:47 von RA Jede | Comments (3)

Wo war ich 5

Eike1. Hauptverhandlungstag in einer medienwirksamen Schwurgerichtssache. Ich habe mich wieder fürchterlich über die Bildberichterstattung – auch öffentlichrechtlicher Anstalten – geärgert. Wenigstens pixeln diese das Gesicht des Beschuldigten. Die Berichterstatter lassen selbst durchschittliche Rechtskenntnisse vermissen, die Entscheidungen des BVerfG, wonach die professionellen Verfahrensbeteiligten mit Abbildungen leben müssen – wir berichteten – kennen sie aber. Als ich dem Mandanten in der Not den Aktendeckel vor das Gesicht hielt und in die Meute fragte, ob sie das nicht unwürdig fänden, antwortete einer

Das ist unser Job!

Mit dieser Behauptung kann man wohl jedes Unrecht rechtfertigen?

Während ich auf das Taxi warte sehe ich ein Denkmal, das dem Schöpfer des Sachsenpiegel gwidmet ist. Die Renovierung erfolgte mit Mitteln des Fördervereins der Rechtsmedizin dieser Stadt, die in meinem Verfahren eine wesentliche Rolle spielt.

Das Leben ist doch voller eigenartiger Zufälle.

Kategorie: Allgemein Geschrieben: Mittwoch, 30.09.2009 um 15:54 von RA Jede | Comments (0)

Berliner Polizei paßt auf

Vermerk des KOK XY vom 24.03.2009:

… wurde festgestellt, dass im in der Ermittlungsakte befindlichen Durchsuchungsbeschluß 000 Gs 0/00 vom 06.01.09 einige Unkorrektheiten bestehen:

  • das Verfahren gegen Susi Sorglos wird nun wegen “Vortäuschens eines Kfz-Diebstahls” geführt (nicht wegen BSD)
  • die Beschuldigte hat keinen Raubüberfall vorgetäuscht, sondern einen BSD
  • bei den aufgeführten Tageseinnahmen, die mit dem Fahrzeug entwendet sein sollen, handelt es sich nicht um das Geld ihrer …, sondern …

Der zuständige Ermittlungsrichter hat einen neuen Durchsuchungsbeschluß erlassen und den alten aufgehoben.

Der ursprüngliche Durchsuchungsbefehl entsprach wortgleich dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der neue entsprach ebenfalls wörtlich dem neuen Antrag.

Ob nun Raubüberfall oder besonders schwerer Diebstahl (BSD) ob nun so ein Sachverhalt oder ein anderer. Kann schon mal passieren. Darf aber nicht.

Beiden Durchsuchungsbeschlüssen ist folgende Formulierung gemein:

Die Anordnung der Durchsuchung in dem vorgenannten Umfang ist im Hinblick auf den Tatvorwurf und die Stärke des Tatverdachtes verhältnismäßig, insbesondere sind mildere Maßnahmen beim derzeitigen Ermittlungsstand nicht ersichtlich.

Das reflektionslose Verwenden eines Textbausteins ist keine Lüge, sondern ein Versehen – behaupte ich mal.

Kategorie: Allgemein Geschrieben: Freitag, 18.09.2009 um 16:59 von RA Jede | Comments (1)

Lösungen gegen Amokläufe

Nach dem Amoklauf im Gymnasium

Mit Messer und Axt: Amoklauf im Gymnasium
Quelle: Berliner Morgenpost v. 18.09.2009

Ein 18-Jähriger stürmte gestern Morgen, bewaffnet mit drei Molotowcocktails, zwei Messern und einer Axt, das Gymnasium

haben erste namhafte Politiker Lösungen propagiert: weiterlesen Lösungen gegen Amokläufe

Kategorie: Allgemein Geschrieben: Freitag, 18.09.2009 um 11:22 von RA Jede | Comments (3)

Wo war ich? 4

Kluge Brüder Auf den Xinnovations 2009 wurde wieder die elektronische Gerichtsakte diskutiert, die auch wieder auf dem EDV-Gerichtstag in Saarbrücken Thema sein wird.

Interesant war das Projekt der Hessischen Justiz, die in Kassel das gesamte Ordnungswidrigkeitenverfahren in Verkehrssachen mit elektronischer Akte führt. Auch der Anwalt erhält die PDF-Akte elektronisch übersandt. 18. DEUTSCHER EDV-GERICHTSTAG / Arbeitskreise / BLK II: eRV-OWi

Die berichteten Erfahrungen sind gut, die anderen Länder sind eingeladen sich zu beteiligen und das Prodkukt weiter zu entwickeln. Ob die das gehört haben?

Kategorie: Allgemein Geschrieben: Mittwoch, 16.09.2009 um 14:17 von RA Jede | Comments (0)

So sind sie

Wir versuchten, die Bemühungen zur Förderung der Auszubildenden zu unterstützen (Beitrag Bonus für Ausbildungsplätze Die in Bezug genommene Broschüre enthält keinen weiterführenden Hinweis auf die Fundstellen der Gesetze etc., jeoch diesen Hinweis:

Wenn Sie aus dieser Publikation zitieren wollen, dann bitte mit genauer Angabe des Herausgebers, des Titels und des Stands der Veröffentlichung. Bitte senden Sie zusätzlich ein Belegexemplar an den Herausgeber.

Wenn jetzt bitte ‘mal jemand rechnen würde, wieviel dieser geistlose Hinweis in Relation zu den Gesamtkosten der Broschüre ausmacht… Ich wundere mich, daß sie nicht einen Disclaimer eingesetzt haben und sich von jeglicher Haftung freizeichneten und die Haushaltsordnung beigefügt haben und …

Kategorie: Allgemein Geschrieben: Montag, 14.09.2009 um 19:54 von RA Jede | Comments (0)

Bonus für Ausbildungsplätze

Aus einer Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit:

Als Reaktion auf die Krise ist der Ausbildungsbonus zusätzlich ausgeweitet worden: Arbeitgeber, die Auszubildende aus insolventen Betrieben übernehmen und ihnen dadurch ermöglichen, ihre Ausbildung zu beenden, können jetzt ebenfalls den Ausbildungsbonus erhalten.
Quelle: Broschüre Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Der Bonus beträgt 4.000 oder 5.000 oder 6.000 €

Vielleicht ist das eine sinnvolle Förderung und hilft den Jugendlichen, deren Ausbildungsbetrieb insolvent geworden ist. Sie müßten es nur wissen! Die betroffenen Auszubildenden solltem dem Arbeitgeber in spé die Broschüre vorlegen. Der Betrag versüßt vielleicht die Entscheidung.

Kategorie: Allgemein Geschrieben: Montag, 14.09.2009 um 19:43 von RA Jede | Comments (2)

Hans Litten Gedenktafel von BRAK und RAK Berlin enthüllt

Hans-Litten-GedenktafelDie Bundereschtsanwaltskammer feiert heute ihr 50jähriges Bestehen mit einem Festakt zu dem Kardinal Lehmann den Festvortrag “Recht und Ethik” halten wird.

Die Bundesrechtsanwaltskammer und die Rechtsanwaltskammer Berlin haben ihre Geschäftsräume im Hans-Litten-Haus in der Littenstraße 9 Ecke Voltairestr. Der langjährige Präsident der BRAK, RA Dombek, urteilte seinerzeit:

Litten meets Voltaire

Heute wurde die Gedenktafel für Hans Litten enthüllt. An dieser müssen die jungen Kollegen vorbei, die wöchentlich von den Vorstandsmitgliedern der RAK vereidigt werden. Der Kollege Dr. Stefan König hat anläßlich des Juristentages 2002 in Berlin im Jüdischen Museum auf einer Veranstaltung der Rechtsanwaltskammer über Litten ausgeführt:

Die Intensität, mit der er dem Zeugen Adolf Hitler im Eden-Palast-Prozeß als Nebenklägervertreter zusetzte, ihn, wie es überliefert ist, in die Enge trieb und zum Eid, besser gesagt zum Meineid, auf die Legalität zwang, zog ihm die lebenslange persönliche Feindschaft Hitlers zu.
Quelle: Hans Litten und andere – Vom Sinn und den Schwierigkeiten des Gedenkens
Von Rechtsanwalt Dr. Stefan König, Berlin

Kategorie: Allgemein Geschrieben: Donnerstag, 10.09.2009 um 13:57 von RA Jede | Comments (0)

Polizei weigert sich Pumpgun abzuholen

mossberg Sowas gibt es wohl nur im Waffenrecht. Alle Welt ist hysterisch bedacht, so wenig Waffen wie möglich im Land zu haben. Jemand hat unseren Beitrag Amnestie im Waffenrecht gelesen und verstanden, daß die Amnestieregelung nicht so ganz ungefährlich ist. Mit einer Pumpgun bewaffnet taucht er im Büro auf und gibt mir die Waffe, damit ich sie der Polizei zur Entsorgung zur Verfügung stelle.

Ein Anruf auf der Wache holte mich aus der Illusion zurück, daß ich überschwenglich dafür gelobt werde, eine gefährliche Waffe aus dem Verkehr gezogen zu haben. Man sei nicht bereit, bedeutete mir der Wachhabende, jemanden zu schicken, der die Waffe abholt. Mein Einwand, daß ich nicht bereit sei, mit einer Langwaffe über den Kurfüstendamm zu spazieren und die Waffe abzugeben, fruchtete nichts.

Sicherheitshalber habe ich den Sachverhalt nochmal per Fax übermittelt. Mal sehen, ob sie die Waffe doch abholen.

Update 10:47h: Anruf vom Abschnitt, in 10 Minuten käme ein Wagen vorbei. Zwei Minuten später, Anruf vom Wachleiter, daß er das Fax so nicht auf sich sitzen ließe und beendet das Gespächt mitten in meinem Satz mit den Worten

Ich hoffe nicht, guten Tag noch!

und legt auf.

Kategorie: Allgemein,Waffenrecht Geschrieben: Donnerstag, 10.09.2009 um 10:38 von RA Jede | Comments (8)

Änderung der Berufsordnung für Anwälte zum 01.09.2009

In den BRAK-Mitteilungen 2009, 120 ist die Neuregelung des § 16a BORA amtlich bekannt gemacht worden. Die Pflichten des Rechtsanwaltes bei der Ablehnung der Beratungshilfemandate sind nunmehr folgendermaßen fixiert:

§ 16a Ablehnung der Beratungshilfe
(1) (aufgehoben)
(2) Der Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, einen Beratungshilfeantrag zu stellen.
(3) Der Rechtsanwalt kann die Beratungshilfe im Einzelfall aus wichtigem Grund ablehnen oder beenden. Ein wichtiger Grund kann in der Person des Rechtsanwaltes selbst oder in der Person oder dem Verhalten des Mandanten liegen. Ein wichtiger Grund kann auch darin liegen, dass die Beratungshilfebewilligung nicht den Voraussetzungen des Beratungshilfegesetzes entspricht. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) der Rechtsanwalt durch eine Erkrankung oder durch berufliche Überlastung an der Beratung/Vertretung gehindert ist;
b) (aufgehoben)
c) der beratungshilfeberechtigte Mandant seine für die Mandatsbearbeitung erforderliche Mitarbeit verweigert;
d) das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant aus Gründen, die im Verhalten oder in der Person des Mandanten liegen, schwerwiegend gestört ist;
e) sich herausstellt, dass die Einkommens- und/oder Vermögensverhältnisse des Mandanten die Bewilligung von Beratungshilfe nicht rechtfertigen;
f) (aufgehoben)
g) (aufgehoben).

Kategorie: Allgemein Geschrieben: Mittwoch, 09.09.2009 um 10:50 von RA Jede | Comments (0)

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