Halbvoll oder halbleer?

Ballmann (neutrum) kommentiert das lang erwartete Urteil des BVerwG so: Otto Schily unterliegt in Leipzig – größtenteils Der Berufsrechtler in mir stellt fest: Schily und die Verschwiegenheitspflicht haben verloren! Gewonnen haben vorerst die Anwälte, die nicht Abgeordnete sind.

Die Regelungen des Deutschen Bundestages sind von Schily zu Recht als Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht beanstandet worden. Diese Verpflichtung wird in letzter Zeit häufiger in Frage gestellt. Zuletzt vom Verwaltungsgericht Frankfurt a. M. (siehe Anwaltliche Verschwiegenheit aufgehoben). Die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes gibt zum Sachverhalt und zur Argumentation nicht viel her. Klar dürfte aber sein, daß der Einzelanwalt, zumal wenn er nur wenige oder ein einziges Mandat bearbeitet, durch die Mitteilungen die Geheimnisse seines Mandanten verrät. Ich bin gespannt auf die grundrechtlichen Begründungen dieses Urteils, das wohl noch durch das BVerfG überprüft werden wird.

Update 25.01.2010: Die Urteilsgründe mit Links auf die Vorschriften: BVerwG 6 A 1.08 vom 30.09.2009

Wo war ich 5

Eike1. Hauptverhandlungstag in einer medienwirksamen Schwurgerichtssache. Ich habe mich wieder fürchterlich über die Bildberichterstattung – auch öffentlichrechtlicher Anstalten – geärgert. Wenigstens pixeln diese das Gesicht des Beschuldigten. Die Berichterstatter lassen selbst durchschittliche Rechtskenntnisse vermissen, die Entscheidungen des BVerfG, wonach die professionellen Verfahrensbeteiligten mit Abbildungen leben müssen – wir berichteten – kennen sie aber. Als ich dem Mandanten in der Not den Aktendeckel vor das Gesicht hielt und in die Meute fragte, ob sie das nicht unwürdig fänden, antwortete einer

Das ist unser Job!

Mit dieser Behauptung kann man wohl jedes Unrecht rechtfertigen?

Während ich auf das Taxi warte sehe ich ein Denkmal, das dem Schöpfer des Sachsenpiegel gwidmet ist. Die Renovierung erfolgte mit Mitteln des Fördervereins der Rechtsmedizin dieser Stadt, die in meinem Verfahren eine wesentliche Rolle spielt.

Das Leben ist doch voller eigenartiger Zufälle.

Berliner Polizei paßt auf

Vermerk des KOK XY vom 24.03.2009:

… wurde festgestellt, dass im in der Ermittlungsakte befindlichen Durchsuchungsbeschluß 000 Gs 0/00 vom 06.01.09 einige Unkorrektheiten bestehen:

  • das Verfahren gegen Susi Sorglos wird nun wegen „Vortäuschens eines Kfz-Diebstahls“ geführt (nicht wegen BSD)
  • die Beschuldigte hat keinen Raubüberfall vorgetäuscht, sondern einen BSD
  • bei den aufgeführten Tageseinnahmen, die mit dem Fahrzeug entwendet sein sollen, handelt es sich nicht um das Geld ihrer …, sondern …

Der zuständige Ermittlungsrichter hat einen neuen Durchsuchungsbeschluß erlassen und den alten aufgehoben.

Der ursprüngliche Durchsuchungsbefehl entsprach wortgleich dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der neue entsprach ebenfalls wörtlich dem neuen Antrag.

Ob nun Raubüberfall oder besonders schwerer Diebstahl (BSD) ob nun so ein Sachverhalt oder ein anderer. Kann schon mal passieren. Darf aber nicht.

Beiden Durchsuchungsbeschlüssen ist folgende Formulierung gemein:

Die Anordnung der Durchsuchung in dem vorgenannten Umfang ist im Hinblick auf den Tatvorwurf und die Stärke des Tatverdachtes verhältnismäßig, insbesondere sind mildere Maßnahmen beim derzeitigen Ermittlungsstand nicht ersichtlich.

Das reflektionslose Verwenden eines Textbausteins ist keine Lüge, sondern ein Versehen – behaupte ich mal.

Lösungen gegen Amokläufe

Nach dem Amoklauf im Gymnasium

Mit Messer und Axt: Amoklauf im Gymnasium
Quelle: Berliner Morgenpost v. 18.09.2009

Ein 18-Jähriger stürmte gestern Morgen, bewaffnet mit drei Molotowcocktails, zwei Messern und einer Axt, das Gymnasium

haben erste namhafte Politiker Lösungen propagiert: Weiterlesen

Wo war ich? 4

Kluge Brüder Auf den Xinnovations 2009 wurde wieder die elektronische Gerichtsakte diskutiert, die auch wieder auf dem EDV-Gerichtstag in Saarbrücken Thema sein wird.

Interesant war das Projekt der Hessischen Justiz, die in Kassel das gesamte Ordnungswidrigkeitenverfahren in Verkehrssachen mit elektronischer Akte führt. Auch der Anwalt erhält die PDF-Akte elektronisch übersandt. 18. DEUTSCHER EDV-GERICHTSTAG / Arbeitskreise / BLK II: eRV-OWi

Die berichteten Erfahrungen sind gut, die anderen Länder sind eingeladen sich zu beteiligen und das Prodkukt weiter zu entwickeln. Ob die das gehört haben?