BKA im Streit um Jagdlampe unterlegen

Die heutige Pressemitteilung des BerwG berichtet, daß das Bundeskriminalamt nicht berechtigt ist, ein Lampenset als verbotene Waffe zu qualifizieren. Nicht etwa, weil eine Lampe keine Waffe ist, sondern

Der angefochtene Feststellungsbescheid konnte keinen Bestand haben, weil das Bundeskriminalamt seine gesetzliche Konkretisierungsbefugnis für verbotene Waffen überspannt hat. Ein allgemeinverbindlicher Feststellungsbescheid des Bundeskriminalamts gemäß § 2 Abs. 5 des Waffengesetzes kann zur Regelung konkret-gegenstandsbezogener Sachverhalte ergehen, wie sie sich aus den meisten tatbestandlichen Umschreibungen in der Anlage 2 zum Waffengesetz ergeben. Dies ist anders in Fällen, in denen sich die Verbotseigenschaft nicht aus dem jeweiligen Gegenstand selbst, sondern erst aus seinem vom Verwender bestimmten Zweck, d.h. einer mit ihm verbundenen subjektiven Verwendungsabsicht ergibt. Solche Fälle, zu denen der vorliegende Fall gehört, lassen sich nicht durch eine adressatlose Allgemeinverfügung des Bundeskriminalamts regeln, weil sie typischerweise durch die personenabhängigen Umstände des jeweiligen Einzelfalls geprägt werden. Geeignetes Regelungsinstrument zur Durchsetzung der waffenrechtlichen Verbote ist insoweit der Erlass von Ordnungsverfügungen durch die Landesbehörden, die diese nach Würdigung des Einzelfalls an die den Verboten zuwiderhandelnden Personen richten.
Quelle: Pressemitteilung 37/2009 BVerwG v. 25.06.2009

Die Verfügung der Landesbehörde ist dann das letzte Problem des Jägers, dem sein Jagdschein wahrscheinlich entzogen wird.

Nachtrag 11.05.2013:

Urteil im Volltext BVerwG 6 C 21.08: hier

Anwaltliche Schweigepflicht aufgehoben

Der Pressesprecher des Verwaltungsgerichtes Frankfurt titelt:

Bafin ist berechtigt Rechtsanwalt zur Auskunft zu verpflichten

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Praktikantenalphabetisierung gescheitert

Praktikantin wird beauftragt Akten wegzuhängen. Sie erbittet sich von der Chefin deren Mobiltelephon. Ein paar Minuten später sieht die Chefin das Gerät auf dem Tisch liegen und steckt es ein. Es entwickelt sich folgendes Gespäch:

Praktikantin: Moment, das brauche ich noch!
Chefin: Wieso?
Praktikantin: Da auf den Zahlen sind doch die Buchstaben und da seh ich welche Reihenfolge ich die Akten weghängen muss.

Ich weiß ja,  daß die Kids nicht mehr die Glocke auswendig lernen müssen. Aber die Reihenfolge der Buchstaben?

Parken auf behördisch

Mit einem ausreichenden Zeitpolster fahre ich zum Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg im bequemen Pkw. Das Gericht verfügt über ein Parkhaus. Selbstverständlich nicht für das ordinäre rechtsuchende Publikum, aber Anwälte dürfen rein. Der Pkw wird unbequem als links und rechts in der Einfahrt nur noch wenige Zentimeter Platz verbleiben und in einem Wachhäuschen in der Einfahrt zur Tiefgarage eine uniformierte Bedienstete kontrolliert. Ich brauche einen Parkschein!

Den kann man in der Zahlstelle des Amtsgerichtes käuflich erwerben. An der Tür findet sich der Hinweis, daß die Zahlstelle geschlossen sei und man sich bitte zur Zahlstelle des benachbarten Familiengerichtes begeben möge. Die befindet sich im Erdgeschoß und ist an der langen Menschenschlange leicht zu erkennen. Dort erhält man dann gegen ein Entgelt von 2,50 € einen in der Mitte perforierten Parkschein, dessen eine Hälfte an der Einfahrt abzugeben ist. Er berechtigt zur einmaligen Einfahrt in das Parkhaus. Die andere Hälfte ist für unsere Buchhaltung. Noch Fragen?

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