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Monatsarchiv Februar, 2009

Pflichtverteidiger bei Trunkenheitsfahrt

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in seiner Entscheidung vom 26.01.2009 – 1 Ws 7/09 – den Leitsatz aufgestellt:

Die Rechtslage ist schwierig im Sinne von § 140 Abs. 2 StPO, wenn es bei der Anwendung des materiellen oder formellen Rechts auf die Entscheidung nicht ausgetragener Rechtsfragen (hier: Verwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme unter Verletzung des Richtervorbehalts) ankommt.
OLG Brandenburg 1 Ws 7/09

Nun ist – zumindest in Brandenburg – jedem Beschuldigten einer Trunkenheitsfahrt, bei dem die Blutentnahme ohne richterliche Anordnung oder ohne Gefahr im Verzug erfolgte, ein Pflichtverteidiger zu bestellen. Das wird teuer für Brandenburg.

Hintergrund ist, daß häufig die Entnahme einer Blutprobe gemäß § 81 a StPO entgegen dem Richtervorbehalt lediglich durch Polizeibeamten angeordnet wird und deshalb eingewandt wird, daß ein Verwertungsverbot bestehe. Die bisher bekannt gewordenen landgerichtlichen Entscheidungen divergieren und obergerichtliche Rechtsprechung ist dazu noch nicht ergangen. Folgerichtig ist bei dieser schwierigen Rechtslage ein Pflichtverteidiger zu bestellen.

Kategorie: Allgemein,Urteilsdatenbank Geschrieben: Donnerstag, 19.02.2009 um 14:12 von RA Jede | Comments (2)

Auskunftsverlangen der RAK

Der Anwaltsgerichtshof Berlin hat in seiner Entscheidung vom 10.02.2009 – II AGH 3/07 die Rechte des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer gestärkt. Der AGH stand vor der Gretchenfrage:

Entscheidungserheblich ist im vorliegenden Fall, ob die Rechtsanwaltskammer auch dann von einem Mitglied Auskunft gemäß § 56 Abs. 1 BRAO verlangen darf, wenn eine erhobene Beschwerde auch ohne die Einholung der Auskunft und die weitere Aufklärung des Sachverhaltes gegebenenfalls zurückzuweisen wäre.

Muß also der Vorstand anläßlich eines Beschwerdeverfahrens über einen Rechtsanwalt zunächst prüfen, ob an der Beschwerde “etwas dran ist” oder darf er unabhängig von dieser Prüfung den Rechtsanwalt zu einer Auskunft – u.U. mit Zwangsmittelandrohung – auffordern? Der AGH gibt der RAK einen weiten Ermessenspielraum:

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist der Rechtsanwaltskammer bei der Frage, ob sie in Beschwerde- und Aufsichtssachen von ihren Mitgliedern eine Auskunft gemäß § 56 Abs. 1 BRAO anfordert, ein weites Ermessen einzuräumen. Es kann von ihr nicht verlangt werden, in jedem Einzelfall zunächst abschließend darüber zu beraten und zu beschließen, ob eine Beschwerde gegebenenfalls auch ohne die Einholung einer Auskunft des Rechtsanwaltess abgewiesen werden könnte.

Die Entscheidung muß doch sowieso in jedem Einzelfall getroffen werden. Mit oder ohne vorheriger Anhörung des Rechtsanwaltes. Warum kann die Entscheidung von ihr nicht in jedem Einzelfall verlangt werden? Die Beschwerde ist mit oder ohne Auskunftserteilung unschlüssig. Oder wartet der Vorstand darauf, daß der Rechtsanwalt die Beschwerde mit seiner Auskunft erst schlüssig macht?

Tja, ähhh. Nun…

Kategorie: Allgemein Geschrieben: Mittwoch, 18.02.2009 um 19:59 von RA Jede | Comments (0)

Umgehung des Gegenanwaltes Verstoß gegen UWG

§ 12 Abs. 1 der Berufsordnung für Rechtsanwälte bestimmt:

Der Rechtsanwalt darf nicht ohne Einwilligung des Rechtsanwalts eines anderen Beteiligten mit diesem unmittelbar Verbindung aufnehmen oder verhandeln.

Eine eindeutige Regelung, die dem Schutz des gegnerischen Mandanten dient, der nicht direkt kontaktiert werden soll und damit unter Umständen zur Abgabe benachteiligender Erklärungen bewegt wird, die er bei vorheriger Beratung mit seinem Rechtsanwalt nicht abgeben würde (Hartung, BORA §12 RN 2).

In den Kommentierungen liest man allenthalben, daß ein Verstoß gegen dieses berufsrechtliche Verbot keine wettbewerbsrechtliche Folge habe. Begründet wird dies mit Entscheidungen zum alten UWG vor 2004.

Diese Ansicht ist wohl nicht mehr haltbar. weiterlesen Umgehung des Gegenanwaltes Verstoß gegen UWG

Kategorie: Allgemein Geschrieben: Dienstag, 17.02.2009 um 20:29 von RA Jede | Comments (2)

Leerstelle

natürlich nicht! Es ist auch nicht mehr die Lehrstelle.

Wir suchen wieder einen Auzubildenden!

Die Ausbildung zum Rechtsanswaltsfachangestellten beginnt wieder im August und wir suchen einen weiblichen oder männlichen Auszubildenden (vgl. §§ 11 I, 7 AGG), der schon jetzt die deutsche Sprache beherrscht.

Bewerbungen richten Sie bitte an Frau Rechtsanwältin Sabine Jede. Ein Blick auf unsere Kanzleidarstellung und dort insbesondere auf die Erläuterungen zur Bewerbung ist sicherlich hilfreich oder schreckt Sie von einer Bewerbung ab. Im letzteren Fall verweisen wir auf die Ausschreibungen anderer Berliner Kanzleien auf den Seiten der Rechtsanwaltskammer – falls Sie einen Ausbildungsplatz für die Berufsausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten suchen.

Kategorie: Allgemein Geschrieben: Montag, 16.02.2009 um 19:57 von RA Jede | Comments (0)

Kindersicherung für Staatsanwälte?

Sie kennen diese Programme, mit denen Eltern verhindern, daß Kinder im Internet Seiten betrachten, die sie (noch) nicht sehen sollten?

Ich bin jedenfalls wie der Kollege Hoenig dazu übergegangen, die URL unseres Beitrages “Last not least” den die Strafverteidigervollmacht anfordernden Stellen mitzuteilen. Darin haben wir ausführlich mit umfangreichen Rechtsprechungsnachweisen dargestellt, warum wir die Vollmacht nicht übersenden: Es kann dem Mandanten schaden!

Vielleicht sollten wir nun doch einen Sonderdruck herstellen und den Staatsanwältinnen und -anwälten in Berlin senden? Uns erreichten diese Zeilen aus der Staatsanwaltschaft Berlin:

Soweit Sie auf Ihren Beitrag unter einer Internetadresse hinweisen, kann ich dies leider nicht nachvollziehen, da die Staatsanwaltschaft Berlin nur einen eingeschränkten Internetzugang hat.

Bestimmt hat es nichts mit unserer Seite zu tun, sie ist bestimmt nicht auf einen Index der Staatsanwaltschaft gesetzt worden ;-)

Aber neugierig bin ich! Welche Seiten darf denn wohl ein ausgewachsener Staatsanwalt im Internet angucken? Sind alle “privaten” Seiten gesperrt oder nur “Anwaltsseiten” Oder doch handverlesene “Anwaltsseiten”?

Kategorie: Allgemein Geschrieben: Freitag, 13.02.2009 um 17:20 von RA Jede | Comments (0)

Zur Aufklärungspflicht des Zahnarztes bei der Leitungsanästhesie

Es passiert sehr, sehr selten: Bei der Leitungsanästhesie wird ein Nerv dauerhaft geschädigt und der Patient ist von nun an in seinem Gefühlsleben beeinträchtigt. Wenn der Patient von diesem Risiko weiß, kann er sich entscheiden. Wird er über dieses Risiko nicht aufgeklärt – wer weiß schon davon? – haftet der Zahnarzt für sein Aufklärungsversäumnis. weiterlesen Zur Aufklärungspflicht des Zahnarztes bei der Leitungsanästhesie

Kategorie: Allgemein,Urteilsdatenbank Geschrieben: Freitag, 13.02.2009 um 11:10 von RA Jede | Comments (0)

Oh, Rudolf von I.!

ist der überlieferte Ausruf des Kunden, der über die Teppichrolle stürtze. Rudolf von Ihering (auch Jhering) starb 1892 und prägte das deutsche Recht entscheidend. Er entwickelte ein Rechtsinstitut, das dem stürzenden Kunden bis zur Schuldrechtsreform vor ein paar Jahren die Anspruchsgundlage für seine Ansprüche lieferte.

Vor einem “Senat” aus fünf Richtern des Bundesgerichtshofes werden am 13.02.2009 zwei Teams der juristischen Fakuläten der Universitäten Frankfurt/Oder und Mannheim um den Sieg kämpfen. Es handelt sich um eine Verhandlung in weiterlesen Oh, Rudolf von I.!

Kategorie: Allgemein Geschrieben: Dienstag, 10.02.2009 um 17:25 von RA Jede | Comments (3)

Anwälte dürfen nicht mit Zertifizierung werben

Hat zumindest das LG Köln mit Urteil vom 03.02.2009 – 33 O 353/08 – entschieden. Nach der Pressemitteilung vom 04.02.2009 hat die ZK 33 des Landgerichtes seine einstweilige Verfügung bestätigt, in der die Werbung der DEKRA mit bestimmten Fortbildungsveranstaltungen beanstandet wurde.

Was war geschehen?

Die Beklagte ist eine Tochtergesellschaft der DEKRA, eine auf Prüfung von Qualität von Produkten und Dienstleistern spezialisierte Gesellschaft, und bietet weiterlesen Anwälte dürfen nicht mit Zertifizierung werben

Kategorie: Allgemein Geschrieben: Montag, 09.02.2009 um 20:49 von RA Jede | Comments (1)

Grundsatzurteil: Kündigungstermine im Arbeitsrecht

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 21.08.2008 -8 AZR 201/07- eine grundsätzliche Rechtsfrage zur Wirksamkeit von Kündigungsterminen entschieden.

Demnach sind die gesetzlichen Kündigungstermine des § 622 Absatz 2 BGB einzelvertraglich nicht abdingbar. Sie sind auch dann einzuhalten, wenn der Arbeitgeber die Kündigung mit einer längeren als der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist ausgesprochen hat.

Das versteht sich nicht von selbst. Denn es bedeutet, dass z.B. bei der für die arbeitgeberseitige Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, das zwei Jahre bestanden hat, gemäß § 622 Absatz 2 Ziffer 1 BGB geltenden Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats eine Kündigung, die durch den Arbeitgeber beispielsweise am 10.02. zum 03.06. ausgesprochen wird, die Kündigung erst zum 30.06. (“… zum Ende des Kalendermonats”) wirkt. Dies gilt, obgleich der Arbeitgeber im hier gewählten Beispiel im Falle einer Kündigung bereits zum 31.03. Kündigungsfrist und Kündigungstermin eingehalten hätte (“… einen Monat zum Ende des Kalendermonats”). Da er aber nicht den Kündigungstermin, Ende des Kalendermonats, eingehalten hat, wirkt die Kündigung erst zu dem entsprechenden nachfolgenden Termin.

In dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall half das dem Arbeitnehmer aber nicht. Denn dieser berief sich zu spät auf die Nichteinhaltung des Kündigungstermins. In dem dortigen Fall (Kündigung am 28.01. zum 17.10) machte der Arbeitnehmer erstmals mehr als sechs Monate nach Zugang der Kündigung, nämlich am 18.10., die Nichteinhaltung des Kündigungstermins geltend, nachdem er eine zunächst erhobene Kündigungsschutzklage wieder zurückgenommen hatte. Recht verwirkt, entschied das Bundesarbeitsgericht.

Das Urteil finden Sie hier: BAG v. 21.08.2008 -8 AZR 201/07

Kategorie: Allgemein,Urteilsdatenbank Geschrieben: Mittwoch, 04.02.2009 um 12:21 von RA Schulze | Comments (0)

Kanzleistil

Gerade las ich im Schreiben einer Kollegin:

Die Unterzeichnende versichert anwaltlich ihre ordnungsgemäße Bevollmächtigung.

Liest sich doch viel schöner als:

Ich bin bevollmächtigt.

Irgendjemand muß ihr einmal erzählt haben, daß “Frau” keinen Satz mit “Ich” beginnen soll! Seitdem sind aber etliche Jahre vergangen und sie hat geheiratet. weiterlesen Kanzleistil

Kategorie: Allgemein Geschrieben: Montag, 02.02.2009 um 09:56 von RA Jede | Comments (1)